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/ ©Montage: Canva & SPÖ Kärnten
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt einen Hund an der Leine sowie Maximilian Rakuscha.
Der Jagdreferent plant, Hunde künftig das ganze Jahr über an die Leine zu legen. Kritik gibt es von der SPÖ.

Diskussion um ganzjährige Leinenpflicht für Hunde: SPÖ stellt sich quer

Nach der erfolgreichen Verordnung - nach der Risikowölfe abgeschossen werden müssen - hat Jagdreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) nun die Risikohunde im Visier.

von Manfred Wrussnig Manfred Wrussnig
2 Minuten Lesezeit(304 Wörter)

Hunde sollen trotz heftiger Proteste der Tierschützer und des Koalitionspartners SPÖ nun ganzjährig an die Leine gelegt werden. Der Grund: Schutz des Wildes. Landtagsabgeordneter Maximilian Rakuscha vom Koalitionspartner SPÖ bringt es in einer Presseaussendung auf den Punkt: „Hunde sind soziale Wesen und haben ein Recht auf ein artgerechtes Leben in Kärnten. Einen Hund dauerhaft anzubinden ist Tierquälerei und aus meiner Sicht klar tierschutzwidrig. Hunde haben ein Grundbedürfnis nach täglicher Bewegung und Freiraum – wird dieses eingeschränkt, drohen Verhaltensprobleme und Leid. Die bestehenden Regelungen im Landessicherheitsgesetz reichen völlig aus, weil Halter:innen schon jetzt verpflichtet sind, ihre Tiere sicher zu verwahren. Zudem tritt ab nächstem Jahr österreichweit ein verpflichtender Sachkundekurs für neue Hundebesitzer:innen in Kraft, der genau dafür sorgt, dass Verantwortung und Rücksicht im Umgang mit Hunden gestärkt werden. Eine zusätzliche Verschärfung in Kärnten ist daher unnötig und völlig überzogen.“

SPÖ: „Da ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen“

Gruber, der in Kärnten trotz strengem Schutz per Verordnung schon 27 Wölfe abschießen hat lassen, will jetzt mit einer Verordnung auch die Hunde an die Leine legen, weil frei laufende Hunde Wildtiere beunruhigen und den Wildbestand gefährden können, argumentiert er. Sowohl die Landestierschutzfrau Jutta Wagner und Rakuscha laufen dagegen Sturm. Beide argumentieren, dass eine ganzjährige Leinenpflicht – bisher gilt diese außerhalb von verbauten Gebiet von bis zu einem Dreivierteljahr – dem Tierschutzgesetz widersprechen. Während Gruber mit seinen Verordnungen logischerweise bei seiner Klientel, der Jägerschaft und den Landwirten zu punkten versucht, macht sich Rakuscha für die zahlreichen Hundefreunde stark. „Da ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen“, ließ er in einem Gespräch mit 5 Minuten wissen.

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