
407 Unfälle in Kärntner Skigebieten: Polizei mahnt zur Vorsicht
Mit dem Start der neuen Skisaison beginnt eine arbeitsintensive Zeit für Kärntens 74 Alpinpolizisten. Um Unfälle weitestgehend zu vermeiden, richten sie einen wichtigen Appell an die Wintersportler.
67 Kärntner Alpinpolizisten und sieben Alpinpolizistinnen stehen auch heuer auf Kärntens Skipisten im Einsatz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Aufnahme von Skiunfällen mit möglichem Fremdverschulden sowie die Fahndung nach fahrerflüchtigen Unfallbeteiligten. „Häufig leisten sie auch Erste Hilfe, wenn der Rettungsdienst noch nicht eingetroffen ist“, heißt es vonseiten der Landespolizeidirektion Kärnten.
407 Alpinunfälle in Kärntens Skigebieten
Die Statistik zeigt: Allein in der vergangenen Wintersaison wurden 407 Alpinunfälle in Kärntner Skigebieten registriert. „Dazu zählen nur Unfälle mit Fremdverschulden oder tödlichem Ausgang. Selbstverschuldete Unfälle werden von der Polizei nicht erfasst“, stellen die Beamten klar. Konkret gab es 48 Unfälle mit Fahrerflucht. Weiters nahmen zwei Unfälle einen tödlichen Ausgang.
Appell an die Wintersportler
Kontrollinspektor Michael Bachlechner, Landesausbildungsleiter der Kärntner Alpinpolizei, weiß: „Eine gute Schneeauflage sorgt normalerweise für griffige Pistenverhältnisse und große Sturzräume. Harte, vereiste Pisten und apere Sturzräume führen hingegen oft zu mehr Unfällen und schwereren Verletzungen.“ Um niemanden zu gefährden oder zu verletzen, empfiehlt die Polizei daher, sich an die zehn Grundregeln der FIS zu halten. „Diese sollen in erster Linie helfen, Unfälle zu vermeiden. In zweiter Linie werden sie aber auch von Gerichten herangezogen, um bei einem Unfall die Verschuldensfrage zu klären.“
Die FIS-Regeln
- Rücksichtnahme: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt.
- Kontrolle der Geschwindigkeit: Man muss auf Sicht fahren und Geschwindigkeit sowie Fahrweise dem eigenen Können und den Bedingungen anpassen.
- Wahl der Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Personen nicht gefährdet.
- Überholen: ist in alle Richtungen erlaubt, aber nur mit genügend Abstand, damit der Überholte sich frei bewegen kann.
- Einfahren und Anfahren: Vor dem Einfahren in die Piste oder dem Anfahren muss man sich vergewissern, dass dies ohne Gefahr möglich ist.
- Anhalten: Enge oder unübersichtliche Stellen sollten nicht zum Anhalten genutzt werden. Gestürzte Personen müssen diese Bereiche rasch freimachen.
- Aufstieg und Abstieg: Wer zu Fuß aufsteigt oder absteigt, muss den Pistenrand benutzen.
- Beachten der Zeichen: Markierungen und Signale sind unbedingt einzuhalten.
- Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jede Person zur Hilfe verpflichtet.
- Ausweispflicht: Beteiligte oder Zeugen müssen im Unfallfall ihre Personalien angeben – unabhängig von einer Schuld.
Weiters betont die Polizei: „Das Tragen eines Skihelms, gut gepflegte und geschliffene Kanten an den Wintersportgeräten sowie eine gute körperliche Fitness können zudem maßgeblich helfen, Unfälle zu vermeiden und Verletzungen vorzubeugen.“