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Das Bild auf 5min.at zeigt die Premiere der Villacher Faschingssitzungen 2026.
Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro.

Faschingsgilde wollte Schadenersatz: Auch Gericht lehnt ab

Die Faschingsgilde wollte sich mit einer Forderung von 100.000 Euro als Privatbeteiligte am Verfahren gegen den Syrer anschließen, doch blitzte bei der Staatsanwalt ab. Sie beschwerten sich, doch auch das Gericht lehnte ab.

von Marlene Dorfer Das Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Marlene Dorfer.
2 Minuten Lesezeit(312 Wörter)

Schon bald könnte es soweit sein: Jener Syrer, für den die Unschuldsvermutung gilt, der am 15. Feber 2025 in Villach einen Terroranschlag verübte, muss sich im Frühjahr vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Bei dem schrecklichen Vorfall hat er auf mehrere Menschen eingestochen, ein 14-Jähriger wurde dabei getötet, weitere Personen schwer verletzt. Wie unlängst bekannt wurde, wollte sich die Villacher Faschingsgilde dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen.

Was war mit dem Fasching?

Aufgrund des tragischen Ereignisses wurden noch ausstehende Faschingssitzungen, die damit verbundene ORF-Sitzung und der große Umzug in Villach abgesagt. Aufgrund des wirtschaftlichen Schadens, den die Narren dadurch erlitten haben sollen, kam es zur Forderung in Höhe von über 100.000 Euro, wie aus mehreren Medienberichten hervorging. Allerdings war die Villacher Faschings GmbH bei der Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag abgeblitzt. Mehr dazu liest du hier: Faschingsgilde will 100.000 Euro von Villach-Attentäter. Auch die Sinnhaftigkeit dieser Forderung wurde schon in Frage gestellt: Die Sache mit dem Kopfschütteln.

Was ist eine Privatbeteiligung?

Wer durch eine strafbare Handlung verletzt oder auf andere Weise geschädigt worden ist, kann sich wegen seiner privatrechtlichen Ansprüche (v.a. Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld) dem Strafverfahren gegen den:die Täter:in anschließen und wird dadurch Privatbeteiligte:r.

Quelle: www.gewaltinfo.at

Auch Gericht sagte „Nein“

Nachdem die Staatsanwaltschaft den Antrag abgelehnt hat, wurde Beschwerde eingebracht. Wie es heute in der Kleinen Zeitung heißt, bestätigte das Landesgericht, dass der Einspruch der Faschingsgilde gegen die Staatsanwaltschaft vom Gericht abgelehnt wurde. Die Entscheidung sei aber nicht rechtskräftig, hier bestehe die Möglichkeit, dass die Gilde eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Graz einbringt. Wie es weiter im Medienbericht heißt, sei ein ausschlaggebender Grund für die Entscheidung, dass die Gilde die nicht mehr durchgeführten Sitzung von sich aus abgesagt habe, dafür habe es von Behördenseite keine Anweisung gegeben. Die Sitzungen sollen also freiwillig abgesagt worden sein, weshalb hier kein Schadenersatz gefordert werden könne. Außerdem lagen laut der Staatsanwaltschaft die Anforderungen für eine Privatbeteiligung nicht vor, wie beispielsweise, dass die Gilde eben keinen direkten Schaden erlitten habe.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 um 20:31 Uhr aktualisiert
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