Skip to content
/ ©Montage: Canva
Ein Bild auf 5min.at zeigt eine alte Frau mit Rollator und eine Pflegekraft sowie einen Gerichtshammer.
Nach dem Tod einer 93-Jährigen entbrennt ein bizarrer Kampf um ihr Erbe.

Nach neun Tagen im Heim: Kärntnerin vermacht ganzes Erbe einem Pfleger

Nach dem Tod einer 93-jährigen Kärntnerin ist ein kurioser Erbstreit entbrannt. Anstelle ihres Sohnes hat eine Seniorin ihr Erbe nämlich einen Pfleger vermacht, welchen sie erst neun Tage kannte.

von Tanja Janschitz Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(308 Wörter)

Eine 93-jährige Kärntnerin verbrachte ihre letzten sieben Jahre in einem Altersheim. Zuvor lebte sie gemeinsam mit ihrem Sohn in einem Wohnhaus. Nach ihrem Tod erlebte dieser eine böse Überraschung: Beim Notar erschien nämlich ein Pfleger und legte ein Testament der Verstorbenen vor, welches ihn als Alleinerben nennt. Besonders kurios: Der Mann hatte nur kurze Zeit in dem Heim gearbeitet – das Testament entstand nur neun Tage nach dem Einzug der Frau.

Wer sagt die Wahrheit?

Die Mutti hätte das nie gemacht„, argumentierte der Kärntner gegenüber der Kleinen Zeitung, welche zuerst von dem Fall berichtet hat. Er selbst habe ehrenamtlich in dem Heim gearbeitet, der Seniorin praktisch täglich einen Besuch abgestattet. Die Entscheidung, sie dorthin zu bringen, sei ebenfalls gemeinsam gefallen. Der Pfleger hält dagegen – laut ihm habe sich die Frau von ihrem Sohn alleingelassen gefühlt.

Sohn soll Geld bereits abgehoben haben

Das Haus wurde bereits früher an den Sohn überschrieben. Streitpunkt ist das Pensionskonto der Frau, auf welchem sich eine Summe von mehreren Zehntausend Euro befinden sollte. Sollte, weil der Sohn bereits Geld abgehoben hat – etwa für Bewegungstherapien, Pediküren oder Kleidungstücke der Seniorin. Zudem habe er darauf geachtet, dass ihre Wohnung stets in gutem Zustand blieb.

Erbstreit endet mit Gerichtsprozess

Der Rechtsanwalt des Sohnes will nun beweisen, dass die Mutter bereits testierunfähig war. Auffällig ist außerdem, dass der Pfleger über eine Hypnose-Ausbildung verfügt. Dessen Anwalt erklärt wiederum, dass er diese erst mehrere Jahre später abgeschlossen habe. Im Prozess werden nun verschiedene Zeugen angehört, darunter Beschäftigte des Pflegeheims und ein psychiatrischer Gutachter. Sollte das Urteil jedoch zugunsten des Pflegers ausfallen, könnte der Sohn als erbunwürdig gelten. Im schlimmsten Fall sogar das Haus verlieren.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes