/ ©Rosie Orasch
In St. Veit werden auch heuer am Karsamstag, dem 4. April 2026, die traditionellen Brauchtumsfeuer entzündet.
St. Veit an der Glan
12/03/2026
Frist bis 30. März
In St. Veit werden auch heuer am Karsamstag, dem 4. April 2026, die traditionellen Brauchtumsfeuer entzündet.
Osterfeuer dürfen nur angemeldet entzündet werden
Von Karsamstag auf Ostersonntag werden wieder Osterfeuer den Nachthimmel über St. Veit erhellen. Wer ein Brauchtumsfeuer entzünden möchte, muss dieses jedoch bis spätestens Montag, 30. März, 16 Uhr, bei der Stadtgemeinde anmelden.
Wie jedes Jahr werden in St. Veit auch heuer am Karsamstag, dem 4. April 2026, wieder Brauchtumsfeuer entzündet. Diese müssen jedoch bis spätestens 30. März bei der Stadtgemeinde angemeldet werden. Entsprechende Formulare gibt es im Gemeindeamt sowie auf der Webseite www.stveit.com. Aber Achtung: Das Abheizen eines Osterfeuers ist nur erlaubt, wenn keine Gefahr besteht, dass sich das Feuer ausbreitet oder Funken übergreifen und andere Bereiche in Brand setzen könnten.
Das gibt es außerdem zu beachten:
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen.
- Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen.
- Eine erste Löschhilfe ist bereitzuhalten.
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