Kritik an Kärntner Tourismusabgabe: „Land entgehen Millionen“
Der Landesrechnungshof (LRH) kritisiert das Kärntner Tourismusabgabegesetz: Veraltete Regeln, ungleiche Belastung und teure Ausnahmen würden dem Land Millionen kosten. Die Regierung arbeitet indes an einer Reform.
Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) nahm die Tourismusabgabe des Landes unter die Lupe. Diese betrug im Jahr 2025 insgesamt 26,3 Millionen Euro. Kurios: Die Prüfung zeigte ein deutliches Ungleichgewicht. 12,4 Prozent der Abgabenpflichtigen sorgten für 80 Prozent des Abgabenaufkommens, während 60,7 Prozent lediglich fünf Prozent beitrugen. Schon 2020 sprach sich der Rechnungshof dafür aus, eine Freigrenze festzulegen. „Diese würde den Verwaltungsaufwand verringern und kleine Betriebe entlasten“, erklärt LRH-Direktor Günther Bauer. Dem Land würden bei einer Freigrenze von 100.000 Euro nur 3,6 Prozent des Abgabenaufkommens entgehen – „und gleichzeitig würde sich die Anzahl der Abgabepflichtigen um 46,9 Prozent reduzieren.“
Tätigkeitskatalog stammt noch aus dem Jahr 1970
Beanstandet wird zudem der veraltete Tätigkeitskatalog. In ihm sind beispielsweise Milchtrinkhallen als Gewerbebetriebe angeführt; Museen und andere Tourismusattraktionen werden hingegen mit keinem Wort erwähnt. Die Kritik: Der Katalaog würde die aktuelle Wirtschaftsstruktur schlichtweg nicht mehr abbilden. „Tätigkeiten mit besonders hohem Nutzen aus dem Tourismus werden zum Teil nicht erfasst und daher in der niedrigsten Abgabengruppe eingestuft. Dadurch entgehen dem Land erhebliche Mittel aus der Tourismusabgabe“, so Bauer. Der LRH-Direktor pocht weiter auf eine Überarbeitung.
Ausnahmen und Sonderregelungen kosten dem Land Millionen
Das Gesetz würde zudem diverse Ausnahmen bzw. Sonderregelungen enthalten, darunter beispielsweise ein 30-prozentiger Abzug abgabenpflichtiger Umsätze in Gast- und Schankgewerbebetrieben. „Bei Nachweis kann auch der tatsächliche Küchenumsatz in Abzug gebracht werden“, so der LRH. Im österreichweiten Vergleich sei dies einzigartig. Berechnungen zufolge würden dem Land dadurch jährlich Millionen durch die Lappen gehen. Bereits im Jahr 2020 wurde daher deren Abschaffung empfohlen. Bislang wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Faktisch wäre für etliche der 47 LRH-Empfehlungen eine Änderung des Kärntner Tourismusabgabegesetzes erforderlich, heißt es abschließend. „Ein Arbeitsentwurf des Landes für diese Gesetzesänderung liegt zwar bereits seit September 2020 vor, doch dieser wurde dem Landtag noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt“, so die Kritik. Der nunmehrige Bericht wurde der Landesregierung am 2. April 2026 zugestellt.
Novelle des Tourismusgesetzes beschlossen
Gesagt sei aber auch, dass im März die Novelle des Tourismusgesetzes im Kärntner Landtag beschlossen wurde. Diese sieht neben einer landesweiten Aufenthaltsabgabe in Höhe von 4,50 Euro pro Nacht und Gast, auch die Zusammenlegung der insgesamt 125 Tourismusorganisationen auf neun mehrgemeindige Tourismusverbände vor. Außerdem wird künftig eine Zweitwohnungsabgabe in Kärnten eingeführt.
Team Kärnten: Empfehlungen müssen verfolgt werden
Die konsequente Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes bezüglich der Tourismusabgabe des Landes fordert Team Kärnten-Chef und Kontrollausschuss-Mitglied Bgm. Gerhard Köfer: „Dieses Thema ist seit Jahren ein Dauerbrenner, bei dem es immer wieder große Problemstellungen gab. Es ist unverständlich, dass von den 47 Empfehlungen aus dem Bericht zur Tourismusabgabe aus 2020 nur vier vollständig umgesetzt wurden. Dadurch wurde es bis dato verabsäumt, die Verwaltung zu vereinfachen und die Abgabenpflichtigen zu entlasten, was nicht zu akzeptieren ist.“ Köfer spricht hier vor allem die Freigrenze, die die Einführung mit sich bringen würde, an: „Diese Freigrenze würde auch kleine Betriebe mit geringem Umsatz entlasten. Das wäre gerade in Zeiten wie diesen absolut notwendig.“ Ebenfalls ein dringendes Update benötigt der Tätigkeitskatalog, der aus dem Jahr 1970 stammt: „Dieser ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß und muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“ Köfer zeigt sich für alle notwendigen Adaptierungen, die auch eine gesetzliche Novellierung erfordern, gesprächsbereit und appelliert, das Thema Tourismusabgabe wieder auf das Tapet zu bringen.
FPÖ: „Funktioniert auch 13 Jahre später noch nicht“
Auch die Freiheitlichen äußerten sich zum Thema: „Die Kritik des Landesrechungshofes ist eindeutig: Nachdem die Einhebung der Tourismusabgabe von den Gemeinden zum Land verlagert wurde, funktioniert es auch 13 Jahre später noch nicht. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die SPÖ-ÖVP-Landesregierung zu bürokratisch agiert und nicht funktioniert. Die Landesregierung war auch nicht in der Lage, dass die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Einhebung umgesetzt werden. Daher auch die klare Forderung: wenn man schon die Einhebung den Gemeinden weggenommen hat und es beim Land nicht funktioniert, sollte wie in anderen Bundesländern in Amtshilfe die Finanzbehörde des Bundes in Anspruch genommen werden. Das würde eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bringen“, so der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer.