Konflikt zwischen Köfer und ÖGB bleibt weiter spannend
Im Streit zwischen dem Spittaler Bürgermeister Gerhard Köfer und dem ÖGB, wurde heute vonseiten des ÖGB klargestellt, dass der Vergleich nicht angenommen werde.
Zunächst hat es im Streit um die Gewerkschaftswahl in Spittal so ausgesehen, als würde es zu einem Vergleich zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und dem Spittaler Bürgermeister Gerhard Köfer kommen. Dem ist wohl aktuell nicht so, denn der ÖGB stellt in einer heutigen Aussendung klar, dass der Vergleich nicht angenommen werde.
Vergleich oder kein Vergleich?
Der politische Konflikt hatte auch den Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag beschäftigt. Mehr dazu unter: Immunität von SPÖ-Abgeordneten wird nicht aufgehoben. Medienberichten zufolge hieß es, dass man sich im Zuge eines gemeinsamen Schreibens auf einen Vergleich einigen könne. Aus der Erklärung würde hervorgehen, dass die erhobenen Vorwürfe als gegenstandslos gelten und widerrufen werden. Der ÖGB wirft unter anderem politische Einflussnahme und unsachliche Medienkampagne vor. Das Schreiben müsse vom ÖGB veröffentlicht werden, welcher dann auch 18.000 Euro an Kostenersatz zu leisten hätte. Im Gegenzug verzichtet Köfer auf weitere rechtliche Schritte. Dieser Vergleich wäre nur gültig, wenn er nicht bis zum 13. April 2026 widerrufen wird. Was heute der Fall war.
Derzeit keine Zustimmung vom ÖGB
Am heutigen Montag hält der ÖGB in einer Aussendung fest, „dem vorliegenden Vergleich nicht zuzustimmen und diesen auch heute bei Gericht zu widerrufen. Der ÖGB hält außerdem fest, weiterhin an einer außergerichtlichen einvernehmlichen Beilegung des Konflikts interessiert zu sein.“ Eine einvernehmliche Beilegung müsse, so der ÖGB „auf Augenhöhe und im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.“
Köfer: „ÖGB hat die Chance verpasst“
Bürgermeister Gerhard Köfer äußert sich zur Causa ÖGB: „Der ÖGB hat die Chance verpasst, diese für ihn peinliche Angelegenheit außergerichtlich und sachlich zu beenden. Für den ÖGB ist es im Grunde eine weitere Niederlage, zumal die weiteren Kosten für den ÖGB weitaus schmerzhafter ausfallen werden.“ In Bezugnahme auf die Gewerkschaftswahl betont Köfer, dass die demokratischen Grundregeln vonseiten des ÖGB „völlig ignoriert wurden“. Köfers Anwalt Michael Sommer dazu: „Aus rechtlicher Sicht wird darauf verwiesen, dass mit dem Widerruf sämtliche Verfahren gegen den ÖGB wieder fortgesetzt werden.“ Sommer führt abschließend aus: „Der ÖGB vermag auch jetzt nicht zu erklären, warum man einen, in einer öffentlichen Verhandlung genau ausgehandelten bedingten Vergleich, nicht öffentlich machen sollte, zumal dieser bedingte Vergleich auch eine öffentliche Urkunde darstellt.“
„Massiv schmerzhaft“
Weiters ist Sommer davon überzeugt, dass die Ablehnung eines Vergleichs seitens des ÖGB für diesen negative Konsequenzen nach sich ziehen werde: „Die weiteren Verfahrenskosten werden nicht nur etwa 18.000 Euro wie bisher sein, sondern ein Vielfaches und es wird für den ÖGB nicht besser werden.“ Der Anwalt bezeichnet die zu erwartenden Kosten als „massiv schmerzhaft“ und sieht in dem Vergleichswiderruf eine Verzögerungstaktik. Abschließend erklärt er: „Die medialen Angriffe des ÖGB gegen meinen Mandanten und auch mich verurteilen sich von selbst.“