Eklat: Villacher Betrieb bietet heute Eiernockerl mit Salat an
In einem Villacher Gastrobetrieb stand ausgerechnet heute am Geburtstag Adolf Hitlers (20. April) dessen angebliches Lieblingsessen am wöchentlichen Speiseplan. Wir fragten nach, wie so etwas möglich ist.
Jährlich schaffen es so manche Wirte in die Schlagzeilen. Sie setzen ausgerechnet am 20. April Eiernockerl auf ihr Menü. Heute gab es in Österreich zwei Fälle. Einer in Niederösterreich und ein zweiter, wie 5 Minuten Villach exklusiv recherchierte, in Villach.
Der Hintergrund: Eiernockerl am 20. April
Immer wieder stehen Wirte und auch Privatpersonen wegen „Nationalsozialistische Wiederbetätigung“ laut dem Verbotsgesetz vor Gericht. Erst kürzlich wurde jemand deswegen verurteilt: Eine Frau bekam genau für diesen Eiernockerl-Fall auf Social Media eine Verurteilung: Es setzte ein Jahr bedingt. Heute gingen bereits die Wogen hoch: Im Bezirk Gmünd, Niederösterreich setzte ein Wirt für „Montag, 20.04.2026 Eiernockerl mit Zwiebeln“ auf die Wirtshaus-Karte. Eine Portion kostet laut Online-Posting 9,50 Euro. Die Wirtsleute sprachen von einem Versehen und änderten nach Protesten die Speisekarte auf Käsespätzle.
Eiernockerl wurden in Villach serviert
Gegen Abend wurde dann der nächste Fall bekannt: In Villach gab es am 20. April ebenfalls Eiernockerl mit Salat am Mittagsmenü. Der Preis: 9,90 Euro. Das Angebot war zu später Stunde noch auf Facebook abrufbar. Gegenüber 5 Minuten Villach heißt es seitens der Unternehmer: „Auf das Datum habe ich gar nicht geschaut. Wenn wir den Hintergrund gewusst hätten, hätten wir das natürlich nicht gemacht. Wir werden das in Zukunft auch zu diesem Datum nicht mehr servieren.“ Im Lokal selbst soll es keine Beschwerden gegeben haben. „Ganz im Gegenteil, der Großteil hat heute sehr viele Eiernockerln bestellt.“ Auf die Frage hin, ob der historische Kontext denn unbekannt war, hieß es: „Woher sollen wir das wissen? Ich habe am Sonntag den Menüplan geschrieben und mir überhaupt nichts dabei gedacht. Wer da eventuell Geburtstag hat und wem das nicht passt, kam uns nicht in den Sinn. Wir bieten das Gericht ein Mal im Monat an, auch um Gerichte ohne Fleisch anzubieten.“
Verbotsgesetz inkludiert Feier zum Geburtstag
Den Geburtstag eines Völkermöders zu feiern, dafür gibt es freilich keinen Grund. Aber nicht nur das: Es gibt den Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes, der unter anderem verbietet, in Propagandaabsicht öffentlich diesen Tag zu zelebrieren. Beschwerden über das Villacher Angebot gibt es bereits auch auf Social Media zu finden. Ob das Menü in Villach auch ein juristisches Nachspiel nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten.