Nach 150-km/h-Amokfahrt: Drei Monate Haft für 17-jährigen Kärntner
150 km/h, Alk am Steuer und eine riskante Flucht vor der Polizei: Ein 17-Jähriger musste sich nach einer Amokfahrt durch Klagenfurt vor Gericht verantworten.
Ein 17-jähriger Jugendlicher aus St. Veit wurde am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, nachdem er im vergangenen September eine lebensgefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei provoziert hatte. Der damals 16-Jährige war in alkoholisiertem Zustand mit über 150 km/h am Klagenfurter Südring unterwegs, gefährdete bei Gegenverkehr Passanten sowie Polizisten und hatte zudem mehrere Freunde im Auto. Vor Richter Dietmar Wassertheurer zeigte sich der Angeklagte reumütig über die Tat, die er heute als unbegreiflich einstuft: „Es war Wahnsinn, ich sollte in einem Monat meinen Schein erhalten, war mit zwei Bier am wenigsten betrunken und bin dann gefahren. Als mich die Polizei verfolgte, war ich im Tunnel“, gab er zu Protokoll, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.
„Habe am nächsten Tag eine Kerze angezündet“
Die Erleichterung darüber, dass niemand verletzt wurde, drückte er mit einer ungewöhnlichen Geste aus: „Ich habe am nächsten Tag in der Kirche eine Kerze angezündet – aus Dank, dass nichts passiert ist.“ Besonders schwer wog im Prozess der Umstand, dass der Jugendliche mit Tempo 100 auf eine Straßensperre zuraste, in der ein Beamter im Einsatzfahrzeug saß. Auch sein Verhalten nach der Fahrt war Gegenstand der Verhandlung: Um sich der Verantwortung zu entziehen, war er auf die Rückbank geklettert, woraufhin zunächst fälschlicherweise einer seiner Mitfahrer verhaftet wurde. Eine Erklärung dafür konnte er nicht liefern: „Ich weiß es nicht“, sagte er lediglich.
Schuldspruch noch nicht rechtskräftig
Während die Verteidigung auf eine Diversion hoffte, wertete der Richter die Vorfälle als „massive Tathandlung“. Die Verurteilung erfolgte wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung und Sachbeschädigung. Der Jugendliche nahm das Urteil an, da die Staatsanwaltschaft jedoch noch keine Erklärung abgab, ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig.