Trotz Auszeichnungen: Kochlehrling im Krankenstand gekündigt
Ein Kochlehrling, der bereits mehrfach erfolgreich an Nachwuchsbewerben teilgenommen hatte, wurde während seines Krankenstands gekündigt – und das noch vor Ablauf der gesetzlichen Behaltefrist von drei Monaten.
AK Young, die Jugendmarke der Arbeiterkammer Kärnten, schritt ein und erreichte einen außergerichtlichen Vergleich. AK-Präsident Günther Goach betont: „Gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen wissen: Die AK ist für sie da und steht an ihrer Seite.“
8.000 Euro zurückgeholt
Nachdem er die Kündigung erhalten hatte, wandte sich der junge Mann an die Expert:innen der AK Kärnten. Jugendreferent Erich Malle prüfte den Fall und unterstützte den Lehrling bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Schließlich konnte mit dem Arbeitgeber ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden: Der Kochlehrling erhielt knapp 8.000 Euro.
Malle: „Gerade Lehrlinge sind sich oft unsicher, welche Rechte sie haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Unterstützung zu holen. Wir schauen uns jeden Fall genau an und helfen, wenn etwas nicht korrekt abläuft.“
„Lehrlinge haben Rechte“
„Viele Lehrlinge denken, sie müssen alles allein lösen oder alles aushalten, um die Lehre erfolgreich abschließen zu können. Das stimmt nicht. Auch Lehrlinge haben Rechte und wir helfen dabei, diese durchzusetzen“, versichert AK-Präsident Goach. Wenn es Probleme im Betrieb gibt oder Unsicherheit über Rechte besteht, lohnt sich eine kostenlose und vertrauliche Beratung: akyoung@akktn.at oder 050 477-1002.