Waldbrand im Lesachtal: Volle Entschädigung für betroffene Bauern gefordert
"Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht den betroffenen Grundeigentümern mit Rechtsbeistand zur Seite", wie LK-Präsident Siegfried Huber betont. Verursacher müssen geschädigte Walbesitzer vollständig schad- und klaglos halten.
Seit 22. April tobt ein Großbrand östlich Maria Luggau (Kärnten) – Luftbilder zeigen die dramatische Ausbreitung auf 60-110 Hektar. Hunderte Feuerwehrleute aus 21 Wehren, vier Polizeihubschrauber und zwei Bundesheer-Maschinen kämpfen gegen steiles Gelände und Trockenheit. Nachts pausiert der Luftkampf, die Ursache wird noch ermittelt.
Waldbesitzer bangen um Entschädigung
„Sollten die Ermittlungen des Landeskriminalamts zum Waldbrand im Lesachtal zeigen, dass es einen klaren Verursacher der Brandkatastrophe gibt, hat dieser auch den Schaden zu bezahlen und die betroffenen Waldbesitzer vollumfänglich zu entschädigen!“ Mit diesen Worten reagiert Landwirtschaftskammer-Präsident Huber auf die jüngsten Diskussionen, dass viele Waldbesitzer keine Waldbrandversicherung abgeschlossen hätten und daher keine Versicherungsentschädigung erhalten würden. Dabei halfen sogar einige Landwirte persönlich dabei, die Flammen zu bekämpfen.
Vergleich mit Hausbrand
„Wenn ich eine Firma beauftrage, mein Haus zu sanieren –, und das Haus brennt ab, weil die Arbeiter eine Zigarette ins Wohnzimmer werfen, dann ist ja auch nicht die Feuerversicherung des Hausbesitzers am Zug, sondern die Haftpflichtversicherung des beauftragten Unternehmens!“, zieht Huber einen plastischen Vergleich. Laut aktuellen Ermittlungen dürfte tatsächlich eine achtlos weggeworfene Zigarette den katastrophalen Waldbrand im Lesachtal ausgelöst haben, der viele Waldbauern massiv geschädigt hat. Und das, obwohl das Rauchen im Wald zur Zeit des Brandausbruchs per Gesetz verboten war. Drei Forstarbeiter, die im Auftrag einer Firma im Bereich der Brandausbruchsstelle mit Aufforstungsarbeiten beschäftigt waren, stehen im Verdacht der fahrlässigen Brandverursachung. Die Ermittlungen sind weiterhin im Gange – für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Alle Rechtsmittel ausschöpfen
Sollte als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ein Strafverfahren eingeleitet werden, empfiehlt die LK Kärnten den betroffenen Waldbauern, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und Schadenersatz einzufordern. Für den Fall, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird, müssten Schuldfrage und Höhe des Schadenersatzes in einem eigenen Zivilverfahren geklärt werden. In beiden Fällen kündigt die LK Kärnten für ihre Mitglieder Unterstützung an: „Die Betroffenen dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Wir stehen unseren Mitgliedern auf Wunsch mit Rechtsbeistand zur Seite. Aktuell prüfen wir gemeinsam mit einem Anwalt die Rechtslage und prüfen alle Rechtsmittel gegen potenzielle Verursacher der Feuersbrunst!“, sagt Huber. „Sobald erste konkrete Ergebnisse im Ermittlungsverfahren vorliegen, wird die LK Kärnten die betroffenen Waldbauern zu einem Informationsabend einladen, um gemeinsam die weitere Vorgangsweise zu besprechen„, kündigt der LK Präsident an.