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Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorfall, der sich bereits im Frühjahr 2025 ereignet haben soll.

Junger Kärntner schrie Nazi-Parole vor 30 Personen

Ein junger Kärntner steht wegen NS-Wiederbetätigung in Klagenfurt vor Gericht. Er soll bei einer Versammlung eine Nazi-Parole gerufen haben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

von Nico Deutscher Das Bild zeigt das Profilbild von 5 Minuten-Redakteur Nico Deutscher.
1 Minute Lesezeit(136 Wörter)
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Am Landesgericht Klagenfurt steht in der kommenden Woche ein junger Erwachsener wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor Gericht. Die Hauptverhandlung ist am Montag von 9:30 bis 13 Uhr angesetzt.

Lautstark Parolen gerufen?

Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorfall, der sich bereits im Frühjahr 2025 ereignet haben soll. „Einem jungen Erwachsenen wird zur Last gelegt, sich am 7. März im nationalsozialistischem Sinne wiederbetätigt zu haben, indem er im Rahmen einer Versammlung in Anwesenheit von zumindest 30 Teilnehmern lautstark ‚Heil Hitler‘ gerufen haben soll“, so die Medienstelle des Landesgerichtes Klagenfurts im Verhandlungsspiegel.

Tatbestand ist Wiederbetätigung

Die Anklage stützt sich auf das Verbotsgesetz von 1947, welches jede Form der nationalsozialistischen Wiederbetätigung in Österreich verbietet. Ob der junge Mann schuldig gesprochen wird, entscheidet das Landesgericht Klagenfurt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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