Kärntnerin leugnete Holocaust im Internet und muss vor Gericht
Eine Kärntnerin muss sich nächste Woche vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihr wird vorgeworfen, den Holocaust und die Existenz von Gaskammern im Internet geleugnet zu haben.
Am Landesgericht Klagenfurt steht in der kommenden Woche eine Reihe von Verhandlungen an. Darunter befindet sich auch ein Prozess mit zeitgeschwollenem Hintergrund, bei dem es um Verstöße gegen das Verbotsgesetz geht.
Strafbare Inhalte übers Internet verteilt?
Im Zentrum des Verfahrens steht eine erwachsene Frau. Ihr wird zur Last gelegt, am 3. Dezember des abgelaufenen Jahres im Bezirk Villach-Land strafbare Inhalte über das Internet verbreitet zu haben. Laut der Medienstelle des Landesgerichtes Klagenfurt soll die Beschuldigte den „nationalsozialistischen Völkermord, sowie die Existenz von Gaskammern auf ihrem Internetprofil geleugnet, indem sie das Verbrechen der Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes und ein nationalsozialistisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem § 3h Abs 1 und Abs 2 VerbotsG 1947 begangen haben soll“.
Verharmlosung der NS-Verbrechen als Vorwurf
Der juristische Vorwurf stützt sich dabei konkret auf die §§ 3h (1) und 3h (2) des österreichischen Verbotsgesetzes (VerbotsG 1947). Die Bestimmungen regeln die strafrechtliche Verfolgung von Handlungen, die die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des nationalsozialistischen Völkermords oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit betreffen. Für die Frau gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.