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/ ©Montage: Canva
Bild auf 5min.at zeigt eine Hand mit Geld und einen Wohnungstürschlüssel, der im Schloss steckt.
Ab sofort kannst du in Kärnten deine Betriebskosten checken lassen.

Wohnen in Kärnten: So holst du dir zu viel bezahltes Geld zurück

In Kärnten kannst du dir ab sofort kostenlos deine Betriebskostenabrechnungen überprüfen lassen. Und so einige Euros holen.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
2 Minuten Lesezeit(273 Wörter)
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Wenn es ums Wohnen geht, zählt jeder Euro. Gerade deshalb setzen das Land Kärnten und die Arbeiterkammer Kärnten ihre gemeinsame Initiative „Wir blicken durch!“ fort: Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Betriebskostenabrechnungen kostenlos überprüfen lassen. Bei einem Pressegespräch in Klagenfurt zogen Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und AK-Präsident Günther Goach Bilanz über die Aktion 2025 und präsentierten den Start der diesjährigen Überprüfungsoffensive.

3.100 Mieter ließen sich beraten

Die Bilanz des Vorjahres zeigt die Bedeutung der Aktion: 2025 wurden insgesamt 813 Wohnanlagen überprüft und mehr als 3.100 Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer beraten. In fast zwei Dritteln aller geprüften Fälle mussten Vermieter oder Hausverwaltungen aufgefordert werden, ihre Abrechnungen zu präzisieren. 82-mal waren vertiefende Interventionen durch die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer notwendig. „Seit mittlerweile 13 Jahren führen wir diesen Betriebskosten-Check gemeinsam durch. Die ursprüngliche Idee war Prävention – und genau das ist eingetreten. Die flächendeckende Kontrolle sorgt dafür, dass Betriebskostenabrechnungen genauer werden und Fehler seltener auftreten. Das ist ein wichtiger Beitrag zu Fairness und Transparenz beim Wohnen“, betonte Schaunig.

Hast du auch schon einmal zu viel bei den Betriebskosten bezahlt?

Ja, leider!
Nein, bei mir hat immer alles gepasst.
Ich bin mir nicht ganz sicher.

Mieter bekommt Gutschrift statt Nachzahlung

Michael Tschamer, Leiter des Referats Mietrecht & Wohnen, kennt zahlreiche Beispiele aus der Beratungspraxis: „Statt einer geforderten Nachzahlung von 450 Euro erhielt ein Mieter nach unserem Einschreiten plötzlich eine Gutschrift von 530 Euro. Grund war eine unzulässige Weiterverrechnung von Instandhaltungskosten. Und dieser Fall war kein Einzelfall: In more als 30 Abrechnungen mussten Instandhaltungsrücklagen oder Reparaturkosten herausgerechnet werden, die dort schlicht nichts verloren hatten.“

Ab sofort:

Der Betriebskosten-Check 2026 läuft ab sofort bis 31. Juli 2026. Die erforderlichen Unterlagen können über die Website der Arbeiterkammer Kärnten hochgeladen oder per E-Mail übermittelt werden.

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