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Das Bild auf 5min.at zeigt ein Pferd.
Eine Pferdebesitzerin aus Kärnten holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer.

Dieses eine Wort brachte einer Kärntner Pferdebesitzerin über 4.000 Euro

Ein bürokratischer Spießrutenlauf beschäftigte eine Kärntner Pferdebesitzerin. Sie hatte für ihre geliebte Stute extra eine spezielle OP-Kostenversicherung abgeschlossen, für den Ernstfall, der leider prompt eintrat.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
2 Minuten Lesezeit(317 Wörter)
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Wegen einer schmerzhaften Knochenabsplitterung am Sprunggelenk, die auch noch die angrenzende Sehne massiv reizte, musste das Tier im vergangenen Jahr unters Messer. Doch statt schneller Hilfe gab es erst einmal heftigen Ärger mit der Versicherung. Das Unternehmen weigerte sich zunächst, die vollen Kosten zu übernehmen, und speiste die Kärntnerin mit gerade einmal 1.500 Euro für den Sehnenschaden ab.

4.000 Euro

Die Besitzerin ließ sich das aber nicht gefallen: Erst nach ihrem hartnäckigen Protest lenkte der Versicherer zumindest teilweise ein. Zähneknirschend wurde akzeptiert, dass der Sehnenschaden eine direkte Folge des Bruchs war. Daraufhin überwies das Unternehmen immerhin die vertragliche Höchstsumme für Frakturen in Höhe von 4.000 Euro. Doch das war noch lange nicht das Ende vom Lied…

Ein Wort änderte alles

Danach schaltete die Versicherung jedoch auf stur und weigerte sich strikt, auch zusätzlich die vollen Operations- und Nachbehandlungskosten zu übernehmen. Die Ausrede des Versicherers: Diese Posten seien bereits im Deckelungsbetrag von 4.000 Euro enthalten. AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr prüfte die Unterlagen und stellte fest: „Aus dem Haftungsumfang der Polizze geht eindeutig hervor, dass für Frakturen 4.000 Euro sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen zustehen – plus die Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.“ Das Wörtchen „sowie“ im Vertrag beweist schwarz auf weiß, dass es sich um zwei getrennte Kostenzusagen handelt und auch die Nachsorge separat abgegolten werden muss, da der Vertrag an keiner Stelle eine Koppelung an den OP-Deckel erwähnt. Angesichts dieser glasklaren Fakten überwies die Versicherung zusätzlich zu den ersten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.

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Verträge prüfen lassen

AK-Präsident Günther Goach rät: „Bleiben Sie bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen hartnäckig und lassen Sie die Verträge genau prüfen. Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“

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