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/ ©Fotomontage Bettina Nikolic/Canva
Das Bild auf min.at zeigt einen Arzt vor dem Landesgericht Klagenfurt.
Für die Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Herzversagen in Kärntner Spital beschäftigt mittlerweile Gericht

Nach dem Tod einer Patientin in einem Kärntner Krankenhaus steht der Verdacht eines tödlichen Dosierungsfehlers im Raum.

von Nico Deutscher Das Bild zeigt das Profilbild von 5 Minuten-Redakteur Nico Deutscher.
1 Minute Lesezeit(191 Wörter)
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Ein tragischer Vorfall in einem Kärntner Krankenhaus beschäftigt in der kommenden Woche die Justiz am Landesgericht Klagenfurt. Nach einem völlig unvorhergesehenen Herz- und Kreislaufversagen war eine zuvor stabile Patientin verstorben. Ermittlungen führten schließlich zu dem Verdacht, dass ein Behandlungsfehler für den Tod der Frau verantwortlich sein könnte.

Schwerer Vorwurf

Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird einer Person vorgeworfen, gegen Ende des Vorjahres eine zu hohe Dosis eines Medikaments dispensiert, also für den Gebrauch vorbereitet zu haben. Der mutmaßliche Fehler soll laut Anklage bei der Patientin in der Folge zu einem fatalen Herz- und Kreislaufversagen sowie einer Sepsis geführt haben, die Betroffene verstarb. Aufgrund jener Ermittlungsergebnisse muss sich eine Person nun vor Richterin Sabine Götz wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten.

Unschuldsvermutung

Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, betonte Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl: „Im Verfahren wird aber zu klären sein, ob tatsächlich auffallende Sorgfaltswidrigkeit der Angeklagten zum Tod der Patientin geführt hat oder nicht“. Für die Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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