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/ ©Fotomontage Bettina Nikolic/Canva
Das Bild auf min.at zeigt einen Arzt vor dem Landesgericht Klagenfurt.
Es gab einen Freispruch.

Freispruch für Kärntner Pflegerin nach Verdacht auf tödliche Überdosis

Nach dem Tod einer Patientin wurde eine Kärntner Pflegerin am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen. Eine Falschdosierung der Medikamente war ihr nicht nachzuweisen.

von Nico Deutscher Das Bild zeigt das Profilbild von 5 Minuten-Redakteur Nico Deutscher.
1 Minute Lesezeit(215 Wörter)
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Am Landesgericht Klagenfurt endete der Prozess gegen eine Krankenpflegerin mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, im November 2025 das Rheuma-Medikament einer Kärntner Patientin falsch in einen Dispenser einsortiert und dadurch eine tödliche Überdosierung mitverursacht zu haben – wir haben berichtet.

Zwei Wochen später verstorben

Die Patientin war knapp zwei Wochen später an Herz-Kreislauf-Versagen und einer Sepsis verstorben. Die Angeklagte wies die Vorwürfe vor Gericht zurück und erklärte, dass die Medikamente im Haushalt der Patientin gelagert wurden, wo neben mehreren Pflegekräften auch die Patientin selbst jederzeit Zugriff darauf hatte. Zudem bestätigte der behandelnde Hausarzt, dass die Frau ihre Medikation zwischenzeitlich eigenmächtig reduziert habe.

Im Zweifel für die Angeklagte

Entlastet wurde die als gewissenhaft beschriebene Pflegerin auch durch die Aussagen von Kolleginnen und einem ehemaligen Praktikanten. Da zudem eine Überdosierung toxikologisch nicht eindeutig nachweisbar war und eine lückenlose Dokumentation der Personen mit Zugang zu den Medikamenten fehlte, sprach Richterin Sabine Götz die Angeklagte frei, wie Medien übereinstimmend berichten. Es habe sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen lassen, dass die Angeklagte für die Falschdosierung verantwortlich war, weshalb der strafrechtliche Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ angewandt wurde.

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