Kärntner Fußballspiel hat jetzt ein juristisches Nachspiel
Während der Partie fiel offenbar weder dem Schiedsrichter noch den Funktionären etwas auf. Doch jetzt muss ein Kärntner Fußballspieler wegen mutmaßlicher Morddrohung vor Gericht.
Eine sehr unsportliche Aktion soll sich bei einem Fußballspiel in Kärnten ereignet haben und hat nun ein juristisches Nachspiel: Ein Spieler muss sich Mitte August vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Gegenspieler während einer Partie mit dem Tod bedroht zu haben.
Anklage wegen gefährlicher Drohung
Laut Anklage soll der Fußballer während eines Meisterschaftsspiels der zweiten Klasse wiederholt angekündigt haben, einen Gegenspieler sowie dessen Familie umzubringen. Deshalb wurde Anklage wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung erhoben, wie aus einem Bericht der Kleinen Zeitung hervorgeht.
Auf dem Spielfeld fiel offenbar nichts auf
Der Vorfall soll sich bereits im Frühjahr ereignet haben. Auffällig ist: Weder erhielt der Spieler während der Partie eine Rote Karte noch soll der Vorfall im Spielbericht des Schiedsrichters festgehalten worden sein. Auch der Vereinsobmann der Heimmannschaft zeigte sich überrascht und erklärte, ihm seien während des Spiels keine größeren Auseinandersetzungen aufgefallen. Erst nach der Begegnung sei er von einem Funktionär des gegnerischen Vereins auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden. Der Obmann geht davon aus, dass auch der Schiri die mutmaßlichen Äußerungen nicht mitbekommen hat.
Verband: Für solche Aussagen ist kein Platz
Auch der Kärntner Fußballverband äußerte sich zu dem Fall. Verbandspräsident Martin Mutz betonte gegenüber der Kleinen Zeitung, Drohungen dieser Art hätten weder auf einem Fußballplatz noch im gesellschaftlichen Miteinander Platz.
Prozess nächste Woche
Der Prozess ist für den 14. August angesetzt. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung drohen laut Strafgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.