Bis zu 2.180 Euro Strafe: Nächste Kärntner Gemeinde setzt Maßnahmen
Die anhaltende Trockenheit zwingt immer mehr Gemeinde in Kärnten dazu strenge Wassersparmaßnahmen umzusetzen. So auch in Klein St. Paul im Bezirk St. Veit an der Glan.
Wie bereits berichtet, riefen Kärntner Gemeinden zum Wasser sparen auf und griffen dabei zu Appellen, Verboten und auch Strafen. Nun folgt die nächste Gemeinde – Klein St. Paul im Bezirk St. Veit an der Glan.
Wasserspar-Verordnung für Klein St. Paul
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt vom 5. August bis voraussichtlich 19. August 2026 eine Einschränkung des Wasserverbrauchs aus dem Gemeindenetz auf das absolut Notwendige, heißt es in der Verordnung. Als Zuwiderhandlung gelten beispielsweise das Befüllen von Pools, das Bewässern und Gießen von Außenanlagen, wie Sportanlagen oder Rasen, aber auch das Waschen von Fahrzeugen (ausgenommen sind dafür vorgesehene gewerbliche Waschanlagen). Zudem dürfen Vorplätze und Höfe in dieser Zeit nicht gereinigt werden.
Empfindliche Strafen drohen
Verwaltungsübertretungen werden geahndet. Wer eine der genannten begeht, der muss mit einer Strafe rechnen. Und diese hat es in sich, denn Übertretungen sind mit bis zu 2.180 Euro zu bestrafen, heißt es abschließend.