1,3 Millionen Euro investiert: So steht es um Kärntens freie Seezugänge
Vor sechs Jahren unterzeichneten knapp 12.000 Kärntner das Seen-Volksbegehren mit der klaren Forderung: Der freie öffentliche Zugang zu den heimischen Gewässern muss geschützt und ausgebaut werden.
Mit dieser Aufgabe befasst sich die Seeuferkommission des Landes. Im vergangenen Jahr konnten drei neue Zugänge geschaffen werden, etwa in Techelsberg am Wörthersee, wo die Bundesforste ein Seegrundstück erwarben und 200 Quadratmeter Liegefläche bereitstellen. Die Instandhaltung übernimmt das Land aus Mitteln der Motorbootabgabe.
Elf Millionen Euro stehen zur Verfügung
Insgesamt stehen der Seeuferkommission derzeit elf Millionen Euro zur Verfügung, wovon bislang 1,3 Millionen Euro investiert wurden. Laut der Kommissionsvorsitzenden Sandra Preiml werden aktuell 30 freie Zugänge für die Öffentlichkeit gesichert. Ergänzend fließen Gelder in ökologische Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Kärntner Seen. Ein wesentliches Hindernis für weitere Ankäufe bleiben jedoch die extrem hohen Immobilienpreise. Anfragen oder Kaufangebote – ob aus der Bevölkerung, von Gemeinden oder Maklern – lassen sich finanziell nicht immer umsetzen. So gab es zwar Vorschläge für Grundstücke, diese lagen mit Preisen von bis zu 53 Millionen Euro aber weit außerhalb eines vertretbaren Rahmens. Dass bei der langfristigen Sicherung freier Uferstreifen jedoch nicht nur das Geld, sondern auch bürokratische Unklarheiten eine Rolle spielen, zeigt das aktuelle Beispiel der Bürgerinitiative Ossiacher See:
Bürgerinitiative Ossiacher See
„Unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die K-BV hat nach einer erfolgreichen Berufung beim Landesverwaltungsgericht einen Einblick in das Vergabeverfahren „Kärntner Beteiligungsverwaltung – Langfristige Pachtvergabe Steindorf am Ossiacher See“ ermöglicht“, heißt es in einer Aussendung der Bürgerinitiative. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen enthielten zwar Ziele zugunsten der Öffentlichkeit wie öffentlicher Seezugang, öffentliche Promenade, öffentliche Nutzung eines Strandbads und Badehauses. Allerdings waren es keine verbindlichen Festlegungen sondern in diesem Kontext wohl eher Themenvorgaben für Absichten anlässlich der geplanten Verhandlungen. Üblicherweise werden solche Zielvorgaben nur in den seltensten Fällen auch wirklich realisiert, hei´ßt es weiter.
Folgende Beispiele will die Initiative anführen:
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Öffentlicher Seezugang ist als unklares Projektziel definiert:
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Die Verfahrensunterlagen fordern keinen kostenlosen und jederzeitigen Zugang.
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In den Verfahrensunterlagen werden lediglich angemessene Konditionen und ortsübliche Preise als Rahmen definiert.
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Qualität des öffentlichen Bereichs wird nicht detailliert festgelegt. Die Verfahrensunterlagen legen nicht exakt fest:
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Welcher Teil des Ufers öffentlich bleibt,
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wie attraktiv dieser Bereich sein muss,
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ob die Nutzung ganzjährig durch die Öffentlichkeit möglich ist,
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und insbesondere keine Festlegung, wer die Regeln (d.h. Betriebsordnung) für diese dann verpachtete Fläche festlegt, vor allem für den öffentlichen Bereich.
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Die Initiative führt weiter aus:
Ob der öffentliche Zugang künftig tatsächlich attraktiv und niederschwellig gewährleistet wird, hängt maßgeblich von den von der K-BV zu erstellenden Vertragsvorlagen für die künftigen Pächter ab. In diesen müssten sowohl die Pflichten der Pächter als auch die Rechte der Öffentlichkeit hinsichtlich einer öffentlich zugänglichen Uferzone klar und verbindlich festgelegt werden. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, dass die K-BV Vertragswerke aufgrund der eigenen Befangenheit vorlegen wird, die die Interessen der Öffentlichkeit in ausreichendem Maß absichern und einen dauerhaft freien sowie attraktiven Zugang zum Ufer gewährleisten.