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Bild auf 5min.at zeigt einen Lehrer und eine Schülerin mit Kopftuch
Ab dem 1. September herrscht in Österreichs Schulen ein Kopftuchverbot.

Ab heute: Kopftuchverbot in Kärntens Schulen

In zwei Wochen startet in Kärnten wieder die Schule und das mit einer einschneidenden Neuerung: Ab 1. September gilt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
2 Minuten Lesezeit(262 Wörter)
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Während man bundesweit mit Widerstand rechnet, blickt man in Kärnten der neuen Regelung eher gelassen entgegen. Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums informiert die Schulen bereits über den exakten Ablauf bei Regelverstößen. Zwangsweise abgenommen werden darf das Kopftuch keinesfalls.

Leitfaden für Kärntner Schulen

Stattdessen folgt man einem klaren Leitfaden, wie Robert Derhaschnig von der Kärntner Bildungsdirektion dem ORF gegenüber erklärt. Der erste Verstoß wird zunächst direkt an der Schule abgehandelt, indem ein verpflichtendes Gespräch zwischen der Schulleitung, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin stattfindet. Weitere Verstöße müssen anschließend der Bildungsdirektion gemeldet werden.

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Verschärfte Maßnahmen

Erst ab dem dritten Verstoß greifen verschärfte Maßnahmen: In diesem Fall erstattet die Bildungsdirektion eine Verwaltungsstrafanzeige bei den Behörden und schaltet zudem die Kinder- und Jugendhilfe ein. In Kärnten rechnet man jedoch nicht mit vielen Vorfällen. Der Kontakt zu den islamischen Glaubensgesellschaften funktioniere sehr gut, weshalb man nicht von gröberen Problemen ausgeht.

Anträge gegen das Kopftuchverbot

Rechtlich ist das Thema allerdings noch nicht vollends vom Tisch. Beim Verfassungsgerichtshof gab es zwar bereits Anträge gegen das Kopftuchverbot, diese wurden jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht gültig war. Eine inhaltliche Entscheidung steht somit noch aus. Ein früheres, unter der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenes Kopftuchverbot an Volksschulen hatte vor dem VfGH bereits einmal nicht standgehalten, da es ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betraf und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 01.09.2026 um 08:40 Uhr aktualisiert
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