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Erich Malle von der AK Kärnten
AK-Jugendreferent Erich Malle

Wichtig für Ferialpraktikanten: Wurde alles richtig abgerechnet?

Mit dem Ende der Sommerferien steht für tausende Kärntner Ferialpraktikant:innen die Auszahlung an. Damit kein verdienter Euro verloren geht, mahnt die AK Kärnten zur genauen Kontrolle der Endabrechnung.

von Carolina Jakubovic
2 Minuten Lesezeit(421 Wörter)
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Mit dem Ende der Sommerferien steht für tausende Kärntner Ferialpraktikant:innen die Auszahlung an. Damit kein verdienter Euro verloren geht, mahnt die AK Kärnten zur genauen Kontrolle der Endabrechnung. AK-Präsident Günther Goach betont: „Fehlerhafte Abrechnungen kommen leider immer wieder vor. Bei Unsicherheiten hilft unser Team des Jugendreferats AK Young kostenlos weiter.“

Arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten

„Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten stehen in einem normalen Arbeitsverhältnis. Für sie gelten die regulären arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben des jeweiligen Kollektivvertrags“, stellt AK-Jugendreferent Erich Malle klar. Wer also in den Sommermonaten tätig war, hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vollständige Arbeitspapiere: Eine detaillierte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, ordentliche Abmeldung von der Sozialversicherung, einen Jahreslohnzettel sowie eine Arbeitsbescheinigung sowie ein qualifiziertes Dienstzeugnis.

Gehaltszettel ist verpflichtend

Ein transparenter Gehaltszettel ist verpflichtend. Auf diesem muss einerseits das Bruttoentgelt – mindestens nach dem geltenden Kollektivvertrag der Branche – angeführt sein. Gibt es keinen Kollektivvertrag, steht ein ortsübliches Entgelt (Richtwert ca. 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat) zu. Ebenfalls klar ausgewiesen sein müssen alle Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle sonstige Abgaben. Aber auch das Nettoentgelt, also der tatsächlich ausbezahlte Endbetrag, muss angeführt sein. Malle: „Jede Arbeitsminute muss fair bezahlt werden! Das bedeutet: Alle Mehr- und Überstunden gehören auf die Lohnabrechnung, ebenso wie das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld laut Kollektivvertrag. Wer seine 2,5 Urlaubstage pro Arbeitsmonat nicht aufgebraucht hat, bekommt dafür Bares als Urlaubsersatzleistung.“

Achtung vor Verfallsklauseln und „Kleingedrucktem“

Nicht selten enthalten Endabrechnungen Verzichtserklärungen oder Ausgleichsklauseln. Wer diese unüberlegt unterschreibt, verliert unter Umständen den Anspruch auf noch offene Überstunden oder Sonderzahlungen. Sollten Unstimmigkeiten vorliegen oder Geld
fehlen, gilt: Das ausstehende Entgelt umgehend schriftlich (am besten per Einschreiben)
einfordern.
Durch kurze Verfallfristen in vielen Kollektivverträgen
kann zu langes Warten bares Geld kosten.

Geld vom Finanzamt zurückholen

Ein entscheidender Tipp für die Geldbörse: Wer übers Jahr gesehen unter der Lohnsteuergrenze bleibt (unter ca. 13.308 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen), zahlt keine Lohnsteuer. Wurden während des Ferialjobs dennoch Lohnsteuer oder Negativsteuer/Sozialversicherungs-Rückerstattung abgeführt, lässt sich dieses Geld über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zurückholen. Dafür hat man bis zu fünf Jahre Zeit.

Kostenlose Hilfe bei der AK Young Kärnten

Alle Ferialarbeiter:innen und Lehrlinge sind Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten und können deren Beratungsangebote kostenlos nutzen. Bei Unklarheiten bezüglich Gehaltszettel, Arbeitszeiten oder Verträgen hilft das Experten-Team der Kärntner Jugendabteilung schnell und unbürokratisch weiter: 050 477-1002 oder jugend@akktn.at

AK-Präsident Günther Goach
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