Skip to content
/ ©Fotomontage Canva/ÖBB
Das Bild auf 5min.at zeigt eine Bahnstrecke und eine Hand mit Geld.
Ab 2027 müssen viele Kärntner Gemeinden bei Bahnhöfen nicht mehr für Reinigung, Winterdienst und Co. mitzahlen.

Kärnten zahlt 590.000 Euro an die ÖBB – und will Gemeinden so Millionen ersparen

Für viele Kärntner Gemeinden fällt ab 2027 eine finanzielle Dauerbelastung weg: Laufende Kosten an zahlreichen Bahnhöfen müssen sie künftig nicht mehr mittragen. Dafür fließen nun einmalig 590.000 Euro vom Land an die ÖBB.

von Gerrit Tscheru Das Bild auf 5min.at zeigt Gerrit Tscheru.
2 Minuten Lesezeit(263 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Reinigung, Winterdienst oder die Wartung von Aufzügen: Kärntner Gemeinden mussten sich bisher bei zahlreichen Bahnhöfen an diesen laufenden Kosten beteiligen. Damit ist ab 1. Jänner 2027 Schluss. Wie in der heutigen Regierungssitzung beschlossen wurde, zahlt das Land nun einmalig 590.000 Euro an die ÖBB und löst damit bestehende Verpflichtungen der Gemeinden ab.

Entlastung für Gemeinden

Für Bahnhöfe, die nach 2025 eröffnet wurden, hat diese Verschiebung der Verpflichtung von den Gemeinden zu den ÖBB – inklusive einer Beitragsleistung des Landes – bereits gegolten. Betroffen sind Gemeinden, die bereits vor 2026 Verträge mit den ÖBB zur Instandhaltung von Bahnhofsinfrastruktur abgeschlossen hatten. Ohne die neue Regelung hätten sie in den kommenden 20 Jahren insgesamt rund 1,6 Millionen Euro beisteuern müssen. Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) erklärt:

Für die Kärntner Gemeinden war die bisherige Pflicht zur dauerhaften Mitfinanzierung in Zeiten wie diesen eine finanzielle Belastung. Mit der neuen Regelung entlasten wir sie bei den laufenden Kosten, was ihnen mehr Spielraum für andere kommunale Aufgaben lässt.“

ÖBB übernehmen laufende Kosten

Künftig liegt die Verantwortung für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung bei der ÖBB-Infrastruktur AG. Dazu zählen unter anderem Aufzüge und Sanitäranlagen sowie die Reinigung, der Winterdienst und der Grünschnitt bei den Bahnsteigzugängen. Bei Bahnhöfen, die nach 2025 eröffnet wurden, galt eine entsprechende Regelung wie erwähnt bereits. Ab 2027 sollen damit alle Kärntner Gemeinden gleichgestellt sein. Bei neuen Investitionen beteiligt sich das Land weiterhin einmalig an den Kosten.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes