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Im Jahr 2025 ging bei der Gleichbehandlungsstelle insgesamt 86 Anliegen ein. In 35 Fällen lag die gesetzliche Zuständigkeit bei der Gleichbehandlungsstelle des Landes.

Tätigkeitsbericht 2025 der Kärntner Gleichbehandlungsstelle vorgelegt

Die Kärntner Landesregierung hat den Tätigkeitsbericht 2025 der Gleichbehandlungsstelle des Landes zur Kenntnis genommen und an den Landtag übermittelt.

von Nico Deutscher Das Bild zeigt das Profilbild von 5 Minuten-Redakteur Nico Deutscher.
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Die Kärntner Landesregierung hat den Tätigkeitsbericht 2025 der Gleichbehandlungsstelle des Landes zur Kenntnis genommen und an den Landtag übermittelt. Der Bericht gibt Einblick in die aktuellen Entwicklungen bei Gleichstellung und Barrierefreiheit und enthält die Fallzahlen des vergangenen Jahres.

Zwei Fälle werden geprüft

Zur rechtlichen Überprüfung wurden zwei Fälle an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet, während vier Anträge unmittelbar dort eingebracht wurden. Der Großteil der Hilfesuchenden war weiblich. Inhaltlich standen vor allem Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, sexuelle Belästigung sowie Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit im Vordergrund. Zudem stieg der Beratungsbedarf bei den Themen Behinderung und Elternschaft in den letzten Jahren kontinuierlich an.

Stichprobenartige Prüfung

Neben den individuellen Beratungen bildete die digitale Barrierefreiheit einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit. Um die Online-Angebote des Landes und der Gemeinden für alle Menschen zugänglich zu machen, wurden elf Websites stichprobenartig sowie eine weitere Website und eine mobile Anwendung eingehend geprüft.

„Anlaufstelle, die sie ernst nimmt“

Frauen- und Gleichstellungsreferentin LRin Marika Lagger-Pöllinger hebt die Bedeutung der Arbeit hervor: „Diskriminierung darf keinen Platz haben – weder am Arbeitsplatz noch im Alltag. Betroffene brauchen eine Anlaufstelle, die sie ernst nimmt, vertraulich berät und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Der Tätigkeitsbericht macht zugleich deutlich, in welchen Bereichen wir weiterhin aufmerksam bleiben und uns konsequent für echte Gleichbehandlung einsetzen müssen.“ Ziel bleibe es, Benachteiligungen frühzeitig aufzudecken: „Gleichbehandlung muss in allen Lebensbereichen spürbar sein. Entscheidend ist, Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen, Betroffene zu stärken und bestehende Barrieren Schritt für Schritt abzubauen“, so Lagger-Pöllinger.

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