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Bild auf 5min.at zeigt eine Küche und Geld
Eine Küchenfrage beschäftigte die Arbeiterkammer Kärnten.

Falle bei Küchen-Ablöse: Wie eine Kärntnerin ihre 2.400 Euro rettete

Beim Auszug einer Mietwohnung stand eine Kärntnerin seitens des Vermieters vor einer eigenartigen Klausel.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
2 Minuten Lesezeit(323 Wörter)
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Ein Rechtsstreit um eine Mietwohnung in Kärnten zeigt, wie wichtig klare Verträge sind: Eine Mieterin hatte zu Beginn 2.400 Euro Ablöse für die Küche gezahlt. Beim Auszug wollte die Vermietung das Geld jedoch nicht vollständig erstatten und die Küche einfach behalten. AK-Präsident Günther Goach stellt klar: „Bei Ablösen und mitvermieteten Einrichtungsgegenständen sollte im Mietvertrag eindeutig festgehalten sein, was vereinbart wurde. Eine nachträgliche Umwandlung kann nicht einfach einseitig vorgenommen werden.“ Die Mieterin erhielt mit Unterstützung der AK schließlich die gesamte Summe zurück.

Küchenablöse bezahlt: Vermietung wollte Küche aber dann behalten

Skurill: Die Kärntnerin zahlte beim Einzug 2.400 Euro für die Küchenablöse. Als sie auszog, wollte der Vermieter die Küche dann behalten. Es wurde seitens der Vermietung dann nachträglich ein Küchenmietzins festgelegt. . Die Frau sollte daher nur einen Teil der ursprünglich eingehobenen Ablöse zurückbekommen. Sie wandte sich an die Mietrechtsexperten der AK Kärnten. Juristin Jasmin Rainbacher macht deutlich: „Es kann entweder eine Möbelablöse vereinbart werden oder eine Möbelmiete. Wurde die Küche abgelöst, geht sie in das Eigentum der Mieterin über. Sie muss beim Auszug grundsätzlich mitgenommen werden. Bei einer vereinbarten Küchenmiete bleibt die Küche hingegen Eigentum der Vermietung und bei Mietende in der Wohnung.“

2.400 Euro zurückbezahlt

Da im vorliegenden Fall die Vertragsgestaltung widersprüchlich war und kein konkreter Küchenmietzins vereinbart worden war, stellte die Expertin der Betroffene ein Schreiben zur Weiterleitung an die Vermietung zur Verfügung. Mit Erfolg: Die Vermietung zahlte die gesamten 2.400 Euro zurück. Die Küche bleibt gleichzeitig in der Wohnung. „Wer beim Auszug aus der Wohnung mit widersprüchlichen Forderungen bezüglich Möbelablöse oder Kautionsrückzahlung konfrontiert wird, kann sich kostenlos an die AK-Mietrechtsberatung wenden“, betont AK-Präsident Goach.

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