Lehrling sexuell belästigt? Prozess am Klagenfurter Landesgericht
Am Landesgericht Klagenfurt wurde der Prozess um mutmaßliche sexuelle Belästigung eines Lehrlings beim Land Kärnten fortgesetzt. Der Prozess wurde vertagt.
Am Landesgericht Klagenfurt stand am Freitag die Mutmaßung schwerwiegender Verfehlungen im öffentlichen Dienst im Fokus: Ein ehemaliger Vertragsbediensteter des Landes Kärnten – dem nach Bekanntwerden der Vorwürfe die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde – muss sich wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Auszubildende verantworten. Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt eine Mitarbeiterin der Landesverwaltung. Ihr wird zur Last gelegt, trotz Kenntnis über die Zwischenfälle tatenlos geblieben zu sein. Beide Beschuldigten plädieren auf nicht schuldig. Für sie gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Unangemessene Intimfragen stehen im Raum
Dem Ex-Mitarbeiter wird vorgeworfen, junge Mitarbeiterinnen nach ihrem Intimleben am Wochenende sowie nach der Zahl ihrer bisherigen Sexualpartner ausgefragt zu haben, heißt es in einem Bericht des ORF. Zudem soll eine Auszubildende angewiesen worden sein, ihren Pullover so zu tragen, dass ihre Oberweite deutlicher betont werde. Sofern sich dies so zutrug, hätten die Vorfälle an Vorgesetzte weitergetragen bzw. gemeldet werden sollen.
Weitere Fragen ungeklärt
Den Vernehmungen am Freitag zufolge wurde das vorhandene Regelwerk gegen sexuelle Belästigung vor Ort offenbar nicht konsequent angewandt, heißt es weiter. Staatsanwältin Barbara Baum befragte diverse Auskunftspersonen dazu, welche konkreten Schritte nach dem Bekanntwerden der Vorfälle eingeleitet wurden. Dabei gerieten mehrere Auskunftspersonen spürbar unter Druck, heißt es in dem Bericht. Insbesondere blieb unklar, weshalb der Erstangeklagte umgehend entlassen wurde, während die mitangeklagte Kollegin – die trotz Informationen des Opfers untätig geblieben sein soll – weiterhin in ihrer Funktion verblieb. Auch die Versetzung der damals 17-jährigen Betroffenen in einen anderen Bezirk war Thema: Während manche Bedienstete dies mit Heimweh begründeten, dokumentieren schriftliche Aussagen vielmehr die Angst des Mädchens vor dem damaligen Arbeitsumfeld.
Verfahren wird fortgesetzt
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Vor einem möglichen Urteil stehen bei der kommenden Verhandlung weitere Zeugenvernehmungen an. Zudem wird das Video der kontradiktorischen Einvernahme der Betroffenen des Verfahrens im Gerichtssaal vorgeführt, heißt es abschließend.
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