Tödliche Salmonellen-Infektion nach Gastro-Besuch? Prozess am Landesgericht Klagenfurt
Am Landesgericht Klagenfurt wird gegen zwei Betriebsführer verhandelt, denen fahrlässige Tötung nach dem Tod eines Gastes vorgeworfen wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Landesgericht Klagenfurt stehen in der kommenden Woche wieder zahlreiche Verhandlungen an, darunter ein Fall, welcher bereits über drei Jahre zurückliegt.
Multiorganversagen nach Gastro-Besuch
Zwei Erwachsenen wird als handelsrechtlich und de facto Betriebsführern eines Gastronomiebetriebes in Kärnten zur Last gelegt, „unter Außer-Acht-Lassung der im Bereich der Gastronomie gebotenen Hygiene und Lebensmittelzubereitungsvorschriften, den Tod eines Gastes am 30. Juni 2023 durch Multiorganversagen, aufgrund einer Salmonellensepsis verantworten zu müssen“, schildert die Medienstelle des Landesgerichts Klagenfurt.
Sechseinhalb Stunden Verhandlungszeit angesetzt
Demgemäß wird ihnen sowohl das Vergehen der fahrlässigen Tötung als auch das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung in Verbindung mit dem Vergehen nach dem Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz zur Last gelegt, wie aus dem Verhandlungsspiegel weiter hervorgeht. Das Verfahren wird vor einem Einzelrichter geführt und findet am 8. Oktober von 8:30 bis 14 Uhr statt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.