Stellplatzregeln: So verändert Klagenfurt Verkehr und Stadtplanung
Klagenfurt überarbeitet die Stellplatzregelungen: Bei Neubauten gibt die neue Richtlinie jetzt klare Vorgaben für KFZ-Stellplätze, E-Ladestationen und Lastenfahrradplätze.
Die bisherige Stellplatzrichtlinie aus dem Jahr 2020 wurde in Klagenfurt grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung definiert nun klare Vorgaben für KFZ-Stellplätze, E-Ladestationen und Lastenfahrradplätze bei Neubauten. Stadtplanungsreferent Vizebürgermeister Ronald Rabitsch und Straßenbaureferentin Sandra Wassermann stellten die Richtlinie 2025 heute vor.
Mehr Lebensqualität als Vision
„Mit der neuen Richtlinie verbessern wir die Lebensqualität in Klagenfurt langfristig. Der motorisierte Verkehr wird dadurch verringert, es entsteht weniger Lärm und es wird mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer geben“, erklärt Rabitsch und bezeichnet die neue Stellplatzrichtlinie als echten „Gamechanger“ in der Mobilität. Gleichzeitig bleibt eine gewisse Flexibilität bei der Errichtung von Stellplätzen bestehen. „Flächen können künftig flexibler genutzt werden und umweltfreundliche Mobilitätslösungen werden integriert. Bisher enthielt die Stellplatzrichtlinie nur wenige Details, ab sofort gibt es konkrete Vorgaben, wie etwa bei der Mindestanzahl für Lastenfahrradparkplätze oder Besucherparkplätzen“, ergänzt Wassermann.
Stadt in vier Zonen unterteilt
Daniel Sebö, Leiter der Abteilung Straßenbau und Verkehr, betont: „Nun gibt es ganz klare Regelungen, wann beispielsweise eine verpflichtende Verkabelung für E-Ladestationen errichtet werden muss oder der verpflichtende Abschluss eines Mobilitätsvertrages mit der Stadt ab dem Bau von 25 Wohneinheiten.“ Die Stadt wurde in vier Zonen unterteilt, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. „Innerhalb des Ringes kommt es für die Ausnahme von Dienstleistungsbetrieben, wie etwa Geschäfte, Ärzte, etc. zu keinen Stellplatzvorschreibungen mehr. Je weiter weg vom Zentrum, desto höher der Schlüssel für die Anzahl der Stellplätze“, erklärt Georg Wald, stellvertretender Leiter der Abteilung Stadtplanung. Ein Beispiel ist das Studentenwohnheim in der Kempfstraße: „Dort gilt: Ein Stellplatz pro fünf Betten. Das entspricht absolut einem typischen Studentenleben“, so Rabitsch. E-Carsharing und nahe Bushaltestellen tragen zusätzlich dazu bei, weitere Versiegelungen zu vermeiden und Hitzeinseln zu reduzieren.
Fahrrad und E-Mobilität stehen im Mittelpunkt
Die neue Richtlinie berücksichtigt auch die Radmobilität und E-Mobilität: Lastenfahrräder werden gefördert, und ab 10 Stellplätzen müssen E-Ladestationen bereitgestellt werden. Besucherparkplätze erhalten erstmals klare Vorgaben. Abteilungsleiter Wolfgang Hafner (Klima- und Umweltschutz) betont die klimatische Dimension: „Die neue Richtlinie wird den Klimazielen der Stadt gerecht. Sie ist ein wesentlicher Baustein in Richtung Klimaneutralität… Pro fünf Parkplätze muss nämlich ein großer Baum errichtet werden […] Bäume sind und bleiben einfach die beste Klimaanlage.“ Künftig sollen Wohnanlagen fußgänger- und radfreundlicher gestaltet werden, sodass kurze Wege die Nutzung des Autos überflüssig machen. Die aktualisierte Stellplatzrichtlinie gilt ausschließlich für Neubauten und künftige Projekte.