Richter lässt Ehefrau des „Horrorzahnarztes“ aus dem Saal werfen
Seit nun mehr 10 Jahren kämpft ein Klagenfurter Zahnarzt vor einem Grazer Gericht um seine Reputation. Ein Ende ist nicht abzusehen. Am Donnerstag kam es zu einem Eklat, als seine Frau, eine Juristin, aus dem Saal geworfen wurde.
Zu Erinnerung: Der Zahnarzt, in den Medien auch als „Horrorzahnarzt“ beschimpft, steht in steht Graz vor Gericht, weil wegen einer familiären Bindung an das Klagenfurter Landesgericht der Fall nach Graz ausgelagert wurde. Der Vorwurf: Er hätte Behandlungen durchgeführt, die nicht notwendig gewesen wären und angeblich auch die Kasse betrogen. Er hat schon seit zehn Jahren Berufsverbot, mittlerweile in Pension, seine Existenz ist längst ruiniert.
Skurrile Szene im Gerichtssaal
Donnerstag fand nach mehr als einjähriger Pause also eine weitere Verhandlung vor dem Landesgericht Graz in der Strafsache des sogenannten „Horrorzahnarztes“ statt. Der Verteidiger, Top-Anwalt Michael Dohr, sprach sich wegen der langen Pause daher gleich zu Beginn gegen die Fortsetzung der Hauptverhandlung aus und beantragte deren Neudurchführung. Was sich dann in der Folge entwickelte, wird in Justizkreisen als einmalig bezeichnet: Dohr kritisierte, dass die Gerichtspräsidentin, die erstaunlicherweise während der ersten Verhandlungsstunde in den Zuschauerrängen Platz nahm, der ebenfalls im Zuschauerraum anwesenden Ehefrau des Angeklagten körperlich derart nahe rückte, dass sie direkt in deren Konversation auf dem Handy blickte. Dohr: „Ein mir völlig ungewöhnliches Verhalten, das ich gerade auf rechtliche Konsequenzen prüfe“, so der Anwalt im Gespräch mit 5 Minuten.
Ehefrau des Zahnarztes muss gehen
Nach der Mittagspause dann der Eklat: Der Richter beschloss, die Frau des Angeklagten über Antrag der Staatsanwaltschaft aus dem Zuschauerraum auszuschließen, da sie plötzlich als Zeugin in Bezug auf einen vom Beamten der privat beteiligten Versicherung geschilderten Vorfall in Betracht kommen würde. Er bezog sich dabei auf einen Vorfall im Juni 2018, einem Zeitpunkt, in dem der Arzt bereits Berufsverbot hatte und trotzdem seiner Tochter die Weisheitszähne gezogen hatte. Ein Honorar, das er der Kasse dafür legte, ließe einen Betrugsversuch erkennen, wurde vermutet. Dohr: „Unfassbar, wie man mit dem Zeugentrick die Frau des Angeklagten als rechtskundige Zuhörerin aus dem Saal entfernt hat. Jegliches mögliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Einreichung der Honorarnote ist verjährt und im Übrigen auch kein Betrugsversuch. Eine Einvernahme der Frau als Zeugin dazu ist völlig absurd.“ Bleibt abzuwarten wie der Justizkrimi weitergeht. Für den Zahnarzt gilt weiter die Unschuldsvermutung.