Osterfeuer in Klagenfurt: Fristen nicht verpassen
Bald ist es so weit und kärntenweit werden wieder Brauchtumsfeuer zu Ostern angezündet. In Klagenfurt muss dieses aber rechtzeitig angemeldet werden.
In der Landeshauptstadt sind Brauchtumsfeuer zu Ostern jedes Jahr das Sinnbild für gelebte Tradition. Dafür gibt es aber organisatorisch wichtige Eckpunkte zu beachten. Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers zu Ostern ist generell ausschließlich in der Nacht von Karsamstag (4. April) auf Ostersonntag möglich.
So kannst du die Bewilligung beantragen
„Ich stehe für und befürworte gelebtes Brauchtum und Traditionen, wie unter anderem das traditionelle Osterfeuer am Karsamstag. Es gilt aber unbedingt, die Sicherheitstipps der Feuerwehr zu beachten, damit Personen, Tiere oder Sachwerte keinen Schaden nehmen“, so Bürgermeister Christian Scheider. Die Bewilligungen für Brauchtumsfeuer werden in Klagenfurt durch die Berufsfeuerwehr – Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei – erteilt. Die Erteilung erfolgt, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für eine Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht. Die Anträge sind ab sofort hier oder bei der Berufsfeuerwehr abrufbar und liegen beim Bürgerservicebüro im Rathaus sowie bei der Abteilung Feuerwehr (Hans-Sachs-Straße 2) auf.
Anträge müssen bis spätestens 31. März eingebracht werden
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens vier Kalendertage vor Entzündung des Brauchtumsfeuers – also bis spätestens 31. März – per Post (Berufsfeuerwehr Klagenfurt, Hans-Sachs-Straße 2, 9020 Klagenfurt a. W.), per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at oder persönlich bei der Abteilung Feuerwehr eingebracht werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt. Bei diesem Termin muss der Brennmaterialstapel bereits entsprechend platziert sein. Dabei ist der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann. Weiters darf die Beschickung des Feuers ausschließlich mit biogenen Materialien erfolgen – wie etwa Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub. Es muss auch immer eine erste Löschhilfe bereitgehalten werden, beispielsweise ein leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch oder eine entsprechende Anzahl an tragbaren Feuerlöschern. Die Bescheide für das Brauchtumsfeuer sind kostenpflichtig (14,30 Euro Bundesgebühr sowie 5,10 Euro Verwaltungsabgabe) und werden im Zuge des Ortsaugenscheins ausgestellt.