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/ ©Fotomontage KK/Letzte Generation Österreich
Das Bild auf 5min.at zeigt Aktivisten der Letzten Generation und das Landesgericht Klagenfurt.
Der Magistratsbeamte muss sich erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

„Deal“ für Klimakleber? Beamter aus Klagenfurt muss erneut vor Gericht

Im Fall rund um einen mutmaßlichen „Deal“ mit Klimaaktivisten muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil gegen einen Klagenfurter Beamten auf.

von Gerrit Tscheru Das Bild auf 5min.at zeigt Gerrit Tscheru.
1 Minute Lesezeit(241 Wörter)
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Im Vorjahr schlug ein Fall, der im Juni am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde, hohe Wellen. Auf der Anklagebank saß ein Klagenfurter Magistratsbeamter. Ihm wurde vorgeworfen, Mitgliedern der Letzten Generation, die immer wieder durch Klebeaktionen Aufsehen erregten, einen „Deal“ angeboten zu haben. Konkret soll er den Aktivisten eine Reduzierung der verhängten Verwaltungsstrafe offeriert haben – jedoch unter der Voraussetzung, dass diese auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten würden. Die Mitglieder der Letzten Generation lehnten ab und der Beamte landete vor Gericht, wo er in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt wurde.

OGH hob Urteil gegen Beamten auf

Doch nun, fast ein Jahr später, kommt wieder Bewegung in den Fall. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ortete einen Rechtsfehler und hob das Urteil gegen den Magistratsbeamten auf, wie die Kleine Zeitung berichtete. Ein sogenannter Rechtsmittelverzicht ist im Verwaltungsrecht nämlich nur dann gültig, wenn er nach einer Entscheidung abgegeben wird – nicht davor. In diesem Fall wäre ein entsprechender Verzicht also rechtlich wirkungslos gewesen. Das bedeutet, die betroffenen Aktivisten hätten auch bei einer anfänglichen Zustimmung später trotzdem Beschwerde einlegen können. Damit fehlte laut OGH die Grundlage für eine strafbare Handlung, nämlich ein möglicher Schaden. Doch die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils bedeutet keinen Freispruch. Der Magistratsbeamte muss sich nun erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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