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/ ©Fotomontage Daniel Raunig/ÖWR Kärnten
Das Bild auf 5min.at zeigt das Landesgericht Klagenfurt und einen Einsatz am Wörthersee.
Die Einsatzkräfte suchten zwei Tage lang im Wörthersee nach dem Steirer, doch leider konnte er nur noch tot geborgen werden.

Tödlicher Sturz am Wörthersee: Angeklagter brach in Tränen aus

Nach dem tragischen Sturz eines Steirers in den Wörthersee stand heute der Betreiber der Schwimmplattform vor Gericht und musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

von Gerrit Tscheru Das Bild auf 5min.at zeigt Gerrit Tscheru.
2 Minuten Lesezeit(341 Wörter)
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Am 16. August 2025 kam es am Wörthersee zu einer Tragödie: Ein 38-jähriger Steirer stürzte von einer schwimmenden Ausflugsplattform und ertrank in den Fluten. Der tragische Vorfall hat ein Nachspiel für den Plattformbetreiber: Am 5. Mai stand dieser in Klagenfurt vor dem Richter und musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Er bekennt sich nicht schuldig.

Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen?

Im Prozess am Dienstag standen vor allem die Sicherheitsbedingungen an Bord im Fokus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Betreiber vor, ohne ausreichende Genehmigungen und Sicherheitsausstattung unterwegs gewesen zu sein. So sollen etwa ausreichende Rettungsmittel wie Relings, Schwimmwesten oder eine Beleuchtung gefehlt haben. Außerdem hätte der Angeklagte eine Zulassung gebraucht, um die Plattform zu lenken, da diese laut neuesten Sachverständigengutachten als Boot zu deklarieren sei. Eine sicherheitstechnische Unterweisung sei ebenfalls ausgeblieben.

Angeklagter brach in Tränen aus

Der Beschuldigte widerspricht den Vorwürfen und betont Medienberichten zufolge, er sei davon ausgegangen, dass alles den Vorschriften entsprochen habe und dass auch bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat alles gepasst habe. Während des Prozesses brach der Angeklagte laut ORF in Tränen aus und erklärte, wie sehr ihn der Unfall belaste und dass er jeden Tag daran denken müsse.

Opfer soll 15 Bier getrunken haben

Auch der betrunkene Zustand des Opfers wurde im Prozess thematisiert, laut Staatsanwaltschaft hat dessen Alkoholisierung – seiner Lebensgefährtin zufolge soll er an jenem verhängnisvollen Tag 15 Bier konsumiert haben – jedoch nichts mit der Verantwortung des Betreibers zu tun. Die Freundin des Verstorbenen schilderte zudem, dass sich dieser bereits vor dem Vorfall ausfällig verhalten habe. Irgendwann habe es ihr gereicht und sie ging mit einer Zigarette zum Bug der Plattform. Der Steirer kam ihr laut ihren Angaben nach und dürfte das Gleichgewicht verloren haben – es kam zu dem tödlichen Sturz. Der Prozess wurde vorerst vertagt, da die Verteidigung weitere Gutachten beantragt hat. Bei einer Verurteilung drohen dem Betreiber bis zu drei Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.

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