Wirt wehrt sich gegen falsche Gerüchte: „War absolut fassungslos“
Ein Gerichtsprozess wegen illegalen Besitzes von Kinderpornografie löste am Freitag wilde Spekulationen über die Identität des Angeklagten aus. Gastronom Karlheinz Lutschounigg geriet dabei völlig unverschuldet ins Kreuzfeuer.
Ein 52-jähriger Kärntner ist am vergangenen Freitag, dem 19. Juni 2026, nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Zuvor waren bei einer Hausdurchsuchung hunderte Dateien mit Missbrauchsmaterial von Kleinkindern sichergestellt worden. 5 Minuten berichtete. Mehr dazu unter: Prozess in Klagenfurt: Bedingte Haft nach Fund von Kindesmissbrauchsmaterial
Wirt kam unschuldig zum Handkuss
Der Fall löste in den sozialen Netzwerken schnell Spekulationen über die Identität des Betroffenen aus. Wegen einer Verwechslung rückte dabei fälschlicherweise der Gastronom Karlheinz Lutschounigg ins Rampenlicht. Er selbst erfuhr jedoch erst am Freitag von dem Verfahren eines Verwandten. Gegenüber 5 Minuten stellte er klar, dass es sich hierbei nicht um ihn, sondern um einen einstigen Mitarbeiter seines Betriebes handelt. „Ich war absolut fassungslos! Als ich davon erfuhr, wurde der Betroffene sofort entlassen.“
Lokalbetreiber im Kreuzfeuer
Lutschounigg ist selbst Familienvater, und distanziert sich ausdrücklich von dem Geschehenen. Er betont: „Für mich war das ein richtiger Schock. Ich weiß überhaupt nicht, was ich dazu sagen soll!“ Abschließend stellt er klar, dass der Betroffene das Lokal nie geführt hat. Er selbst führt den Familienbetrieb in vierter Generation und das seit mittlerweile 25 Jahren.
Falsche Behauptungen im Netz können Folgen haben
Weiteres unschuldiges Opfer der „Online-Sittenwächter“ wurde übrigens auch der Betreiber des Lokals Biergarten „Hofbräu zum Lindwurm“ in Klagenfurt, das mit Ende Juni schließt. Stefan Torker, Jurist in der factum Rechtsanwalts GmbH, stellt deshalb klar: „Falsche Behauptungen und Bezichtigungen im Internet sind keineswegs ein Kavaliersdelikt und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Inhalt und Einzelfall kommen strafrechtliche Tatbestände – etwa die üble Nachrede – in Betracht, die teilweise mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht sein können.“ Darüber hinaus drohen laut dem Juristen häufig auch zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz sowie medienrechtliche Konsequenzen. „Die rechtlichen und finanziellen Risiken solcher Äußerungen sollten daher keinesfalls unterschätzt werden“, betont Torker abschließend.