Es ging um 158 Euro: Pfand-Prozess in Kärnten wegen Fehler im Ablauf geplatzt
Ein skurriler Pfandgeld-Prozess in Kärnten endete überraschend. Da der Schaden noch vor einer Anzeige vertraglich reguliert wurde, gab es keine rechtliche Konsequenzen.
Ein Gerichtsverfahren rund um den mutmaßlichen Diebstahl von Pfandgeld in Kärnten ist überraschend mit einem Freispruch geendet. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte einen Lebensmittelverkäufer wegen Einbruchsdiebstahls angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, in seiner Supermarkt-Filiale mithilfe des PIN-Codes einer Kollegin Pfandbons an der Kasse verbucht und Bargeld im Gesamtwert von 158 Euro entnommen zu haben.
Vereinbarung zur Schadensgutmachung
Der Angeklagte bestritt den Diebstahl des Geldes und gab an, lediglich die Codes verwendet zu haben. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, hatte die Revision des Konzerns den Fehlbetrag in einem eigenen Dossier ermittelt. Der Supermarktkonzern verlangt von Angestellten bei Fehlverhalten ein Geständnis sowie eine Vereinbarung zur Schadensgutmachung, woraufhin der Betrag vom ausstehenden Lohn einbehalten wird. Der Angeklagte unterschrieb eine solche Erklärung, heißt es im Medienbericht.
Schuld ist hinfällig
Im Zuge des Verfahrens stellte Richter Oliver Kriz anhand der Protokolle jedoch eine entscheidende zeitliche Abfolge fest: Das Geständnis samt Schadensgutmachung wurde um 14:15 Uhr unterzeichnet, während die polizeiliche Anzeige erst um 15:02 Uhr erfolgte. Da der Schaden somit noch vor der Anzeige vertraglich reguliert wurde, liegt juristisch tätige Reue vor. Der Strafaufhebungsgrund machte die Frage nach der tatsächlichen Schuld hinfällig und führte zum Freispruch des Mannes, wie berichtet wird.