Skip to content
/ ©5 Minuten
Bild auf 5min.at zeigt das Schild "Landesgericht Klagenfurt".
Im Falle einer Verurteilung droht dem 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Prozess um mutmaßlich unberechtigte Taggelder in Klagenfurt vertagt

Ein Verfahren wegen mutmaßlichen Betrugs am Landesgericht Klagenfurt wurde vertagt. Für den 29-jährigen Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

von Nico Deutscher Das Bild zeigt das Profilbild von 5 Minuten-Redakteur Nico Deutscher.
1 Minute Lesezeit(240 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Ein mutmaßlicher Betrugsfall beschäftigt derzeit das Landesgericht Klagenfurt. Einem 29-jährigen Mann wird vorgeworfen, seine Versicherung durch gefälschte Bestätigungen über angebliche Spitalsaufenthalte im Klinikum getäuscht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden in sechs Fällen unberechtigt Taggelder ausbezahlt. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf knapp 3.800 Euro – wir haben berichtet.

Taggelder für Medikamente verwendet

Wie mittlerweile aus einem Bericht des ORF hervorgeht, weist der Angeklagte die Vorwürfe von sich. Bei der Einvernahme vor Gericht am Montag gab er an, die gefälschten Dokumente nicht selbst eingereicht zu haben. Stattdessen soll seine im selben Haushalt lebende Mutter im Zeugenstand die Verantwortung übernommen haben: Die gelernte Bürokauffrau erklärte, die Versicherungsangelegenheiten sowie die Post ihres Sohnes eigenständig verwaltet zu haben. Als Motiv nannte die Mutter finanzielle Engpässe. Das Geld aus den Taggeldern sei für Medikamente des Sohnes benötigt worden, welche die Versicherung nicht abdeckte. Auch die geforderte Rückzahlung habe sie mangels finanzieller Mittel nicht leisten können. Der Angeklagte habe nach Aussage der Mutter erst durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von den Vorgängen erfahren.

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Zur Überprüfung jener Aussagen hat das Gericht die Einvernahme weiterer Zeugen anberaumt. Der Prozess wurde auf den Herbst vertagt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Artikel zum Thema:
Mehr Interessantes