Nach schwerer Körperverletzung: 37-Jähriger in Klagenfurt zu Haftstrafe verurteilt
Ein 37-jähriger Mann ist am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 37-jähriger Mann ist am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem Kärntner wird zur Last gelegt, eine Frau in einem Wohnhaus niedergestoßen und anschließend mehrfach gegen deren Gesicht sowie Oberkörper getreten zu haben. Das Opfer erlitt dadurch erhebliche Verletzungen – wir haben berichtet.
Angeklagte nicht geständig
Die Tat, die sich im vergangenen Mai ereignete, hinterließ bei der Betroffenen schwere gesundheitliche Folgen. Neben zahlreichen Prellungen trug die Kärntnerin mehrere Platzwunden im Gesicht sowie Frakturen im Gesichts- und Körperbereich davon. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte nicht geständig: Er gab an, zur Tatzeit nach tagelangen Feierlichkeiten nicht am Vorfallsort gewesen zu sein. Mehrere vom Angeklagten namhaft gemachte Zeugen verstrickten sich bei ihren Befragungen jedoch in Widersprüche, heißt es im Bericht des „ORF“.
54 Monate Haft
Das Gericht folgte den Erklärungsversuchen der Verteidigung nicht. Die Ausführungen des Opfers bewertete der Vorsitzende Richter hingegen als schlüssig und sah die Vorwürfe auch durch die vorliegenden Fotodokumentationen der Verletzungen als belegt an, heißt es im Bericht. Bei der Bemessung der viereinhalbjährigen Haftstrafe fielen vor allem das erhebliche Vorstrafenregister des Mannes sowie der Umstand ins Gewicht, dass der 37-Jährige kurz nach einer vorangegangenen Haftentlassung erneut straffällig geworden sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.