7,5 Jahre Haft nach mutmaßlicher Vergewaltigung einer 17-Jährigen in Klagenfurt
Wegen der Vergewaltigung einer 17-Jährigen im Sommer des vergangenen Jahres in einem Park ist am Landesgericht Klagenfurt ein 22-jähriger Kärntner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Tat soll er gemeinsam mit einem gleichaltrigen russischen Staatsbürger begangen haben, nach dem derzeit per Haftbefehl gefahndet wird, da er sich in der Zwischenzeit abgesetzt hat, wie der ORF berichtet. Das Opfer war am Abend der Tat in Klagenfurt ausgegangen und mit dem Angeklagten ins Gespräch gekommen.
Posttraumatische Belastungsstörung
Später stieß auch der Freund des Angeklagten hinzu, bevor die drei gemeinsam in den Park gingen, wo es laut Anklage zu dem Übergriff kam. Beim Prozessauftakt im März hatten beide Angeklagte noch beteuert, dass die Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Ein im Prozess präsentiertes psychiatrisches Gutachten bescheinigte der 17-Jährigen jedoch eine schwere psychische Folgestörung: „Sie leidet an permanenter Erinnerung an die Tat, hat außerdem Albträume“, führte der Sachverständige Franz Schautzer vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi aus.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Das erlittene Trauma sei als schwere Körperverletzung einzustufen, wodurch sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft erhöhte. Der Schöffensenat verurteilte den bis zuletzt nicht geständigen und bisher unbescholtenen Mann schließlich zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Nach Ansicht des Gerichts gebe es nach sorgfältiger Beweisaufnahme keinen Zweifel an den Angaben der Jugendlichen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.