Einsatz von Gasdruckpistole auf Kärntner Supermarktparkplatz landet vor Gericht
Ein Mann soll im Februar auf einem Supermarktparkplatz in Kärnten mit einer Gasdruckpistole auf eine Person gezielt und geschossen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Landesgericht Klagenfurt steht in der kommenden Woche eine Reihe von Verhandlungen auf dem Programm. Unter anderem wird ein Fall verhandelt, bei dem der mutmaßliche Einsatz einer Gasdruckpistole Gegenstand der Anklage ist.
„…einer echten Waffen täuschend ähnlich sah“
„Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, im Zustand der vollen Berauschung am 27. Februar 2026 […] mit einer Gasdruckpistole, welcher einer echten Waffen täuschend ähnlich sah, auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt in einer Entfernung von circa 7 Metern auf sein Opfer gezielt und geschossen zu haben“, berichtet die Medienstelle des Landesgerichtes im aktuellen Verhandlungsspiegel.
Über die Verhandlung
Die Verhandlung findet am 7. Oktober im Zeitraum von 9 bis 10 Uhr statt. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.