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/ ©Fotomontage: Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK) / Markus Hechenberger & Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt einen Krankentransport und im Vordergrund eine Hand, die Geld zeigt.
Der Begriff der "Gehunfähigkeit" wurde von der ÖGK präzisiert, die Ärzte fühlen sich mit dieser Maßnahme allein gelassen.

ÖGK präzisiert Regel: „Wir Ärzte sollen den Ärger der Patienten ausbaden“

Mit 1. Mai 2026 hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den Begriff der "Gehunfähigkeit" präzisiert. Das sorgt nun für Ärger bei Niederösterreichs Ärzten.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(413 Wörter)
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In den letzten knapp zwölf Monaten hat die ÖGK gleich mehrere Neuerungen um- und durchgesetzt. Diese sollen größtenteils das Budget wieder etwas aufhübschen und teilweise dafür sorgen, dass Kapazitäten bei Krankentransporten frei werden. Seit einer Neuerung im Juli 2025 müssen Betroffene für planbare Fahrten etwa Selbstbehalte zahlen, erste Rechnungen sind auch schon eingetrudelt. Alles dazu hier: Ab Ende März: ÖGK-Rechnungen trudeln bei 105.000 Österreichern ein. Eine Maßnahme, die zwar nicht von der ÖGK beschlossen wurde, das Budget dieser aber massiv aufforstet, sind auch die erhöhten Krankenversicherungs-Beiträge von Pensionisten seit Juni 2025.

Was die Präzisierung des Begriffs der „Gehunfähigkeit“ konkret bedeutet

Kürzlich hat man dann auch den Begriff der Gehunfähigkeit „präzisiert“, wie es seitens der ÖGK gegenüber 5 Minuten heißt: „Grundlage für diese Präzisierung war die Zunahme von Transportverordnungen, die aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben.“ Eine Gehunfähigkeit ist seit 1. Mai 2026 erst dann anzunehmen, „wenn der/die Versicherte (Angehörige) nicht in der Lage ist, sich außerhalb der Wohnung fortzubewege – auch nicht in Begleitung oder unter Verwendung einer Gehhilfe“, heißt es in einem Schreiben an die Ärzte. Die Gehunfähigkeit muss vom behandelnden Arzt „nachvollziehbar medizinisch“ begründet werden, so die ÖGK. Alles zum Thema auch hier: ÖGK zahlt nicht mehr jeden Krankentransport: Was das für dich bedeutet.

In welchen Fällen auch weiterhin nicht gezahlt werden muss:

  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Fahrten zu Dialyse-, Chemo-, Strahlen- und Immuntherapien
  • Transporte im Zusammenhang mit Organtransplantationen inklusive Nachbetreuung
  • Transporte in stationäre Hospiz- oder Palliativeintrichtungen
  • zeitkritische Transporte (Rettungs- und Notarztfahrten)

Ärztekammerpräsident: „Völlig unverständlich ist…“

Die niederösterreichischen Ärzte fühlen sich bei der Neudefinition des Begriffs „Gehunfähigkeit“ allein gelassen. „Völlig unverständlich ist, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt“, kritisiert nun Niederösterreichs Ärztekammerpräsident Harald Schlögel. Auch Dagmar Fedra-Machacek, Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin, schüttelt den Kopf: „Wir erhalten ein lapidares Schreiben, sollen die neuen Regeln administrieren, die Neudefinition erklären, die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen – und letztlich auch den Ärger jener Patientinnen und Patienten abfangen, die ihren Krankentransport künftig großteils privat bezahlen müssen.“

Kurienobfrau: „Das ist keine saubere Steuerung, sondern…“

Abschließend fasst Fedra-Machacek zusammen und kritisiert noch einmal: „Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive Vorgaben umsetzen, den Patientinnen und Patienten Leistungskürzungen erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden. Das ist keine saubere Steuerung, sondern eine Verlagerung von Verantwortung auf die Ordinationen.“

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