Junge Kassiererin arbeitet einen Monat, bekommt 5.300 Euro nachgezahlt
Einen Monat lang hat eine junge Kassiererin bei einer großen Handelskette gearbeitet, ehe ihr die Kündigung vorgesetzt wurde. Der Arbeitgeber berief sich auf die Probezeit, war dafür aber scheinbar zu spät an.
Grundsätzlich könne er das Dienstverhältnis ohne Fristen beenden, sah sich der Arbeitgeber im Recht, nachdem eine junge Kassiererin nach einem Monat bei einer großen Handelskette gekündigt worden ist. Nicht bedacht dürfte der Arbeitgeber aber eine wichtige Frist haben, die Verständigung der Kündigung wurde der jungen Frau nämlich erst nach Ablauf der Probezeit zugestellt, heißt es nun seitens der Arbeiterkammer (AK). Damit galten die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und die junge Frau hätte weiterhin Anspruch auf Entgelt gehabt.
Unternehmen überweist nach AK-Intervention tausende Euro
Da sie über ihre Rechte Bescheid wissen wollte, hat sie sich schließlich an die AK-Bezirksstelle St. Pölten gewandt. Und nach der Intervention der Experten hat das Unternehmen auch den offenen Betrag überwiesen. Das war übrigens auch nicht zu wenig, wie Johannes Öllerer, Leiter der AK-Bezirksstelle, erklärt: „In Summe waren das knapp 5.300 Euro.“