Angestellte will Zulagen, bekommt Gehaltskürzung
Eine Angestellte hat ihren Chef monatelang auf eine fehlende Zulage hingewiesen, ehe diese schließlich doch noch bezahlt wird. Allerdings scheinbar nur unter der Bedingung, dass ihr gleichzeitig das Grundgehalt gekürzt wurde.
Die Niederösterreicherin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer-Experten aus Korneuburg, die schnell zu dem Schluss kamen, dass da etwas nicht stimmte. Gemeinsam hat man also mit der Frau die Gehaltsabrechnungen geprüft und die noch offenen Forderungen bei der Firma eingebracht. Dabei musste man schnell sein, gab es doch eine sehr kurze Verfallsfrist im Dienstvertrag diesbezüglich.
AK-Experte: „Natürlich ist das nicht zulässig…“
Doch obwohl ein Teil der Ansprüche schon massiv gefährdet war, hat der Arbeitgeber schließlich den gesamten offenen Betrag nachgezahlt. Die Angestellte bekam so immerhin knapp 5.000 Euro zurück, heißt es seitens der AK-Experten. Alfred Jordan, Leiter der AK-Bezirksstelle Korneuburg, weiß: „Natürlich ist das nicht zulässig – ein Problem waren allerdings die im Dienstvertrag vereinbarten Verfallsfristen. Demnach können Ansprüche rasch verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich eingefordert werden.“