Skip to content
/ ©Fotomontage: Canva
Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt einen Mann mit einem Brief in der Hand und im Hintergrund Geldscheine.
Der Arbeitnehmer hat nachgerechnet und ist danach zur Arbeiterkammer (AK) gegangen.

22.000 Euro: Freiwillige Gehaltserhöhungen waren zu niedrig

Ein Niederösterreicher aus dem Bezirk Gmünd hatte jahrelang - konkret seit 2015 - einen All-in-Vertrag. "Alles drin" war aber scheinbar vor allem bei den Gehaltserhöhungen nicht.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(175 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Wie die Arbeiterkammer (AK) nun nämlich berichtet, seien die Gehaltserhöhungen, die er kollektivvertraglich über die Jahre bekommen hatte, mit seiner All-in-Überzahlung verrechnet worden – und damit nicht vollständig oder gar nicht bei ihm angekommen. Über die Jahre hatte er laut Arbeitgeber zusätzlich noch mehrere freiwillige Gehaltserhöhungen bekommen. Beim Nachrechnen stellte der Niederösterreicher dann aber fest: Diese freiwilligen Erhöhungen lagen deutlich unter den kollektivvertraglichen Erhöhungen, daher wandte er sich an die AK-Experten.

Hast du schon einmal die Hilfe der Arbeiterkammer in Anspruch genommen?

Ja, schon mehrmals
Ja, einmal
Nein, noch nie
Ich arbeite noch nicht

KV-Erhöhungen dürfen nur drei Jahre lang „aufgesaugt“ werden

Auch diese rechneten daraufhin nach. Und es zeigte sich: Laut Rechtsprechung dürfen kollektivvertragliche Erhöhungen nur in den ersten drei Jahren von der vereinbarten Überzahlung „aufgesaugt“ werden. Daher forderte man die offenen Entgeltdifferenzen beim Arbeitgeber ein. Und es ging um einen ganzen Batzen Geld. Die Forderung war nämlich erfolgreich, der Arbeitnehmer erhält nun nachträglich 22.000 Euro brutto nachbezahlt. Zusätzlich wurde auch sein laufendes Gehalt erhöht und künftige Erhöhungen werden berücksichtigt.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes