22.000 Euro: Freiwillige Gehaltserhöhungen waren zu niedrig
Ein Niederösterreicher aus dem Bezirk Gmünd hatte jahrelang - konkret seit 2015 - einen All-in-Vertrag. "Alles drin" war aber scheinbar vor allem bei den Gehaltserhöhungen nicht.
Wie die Arbeiterkammer (AK) nun nämlich berichtet, seien die Gehaltserhöhungen, die er kollektivvertraglich über die Jahre bekommen hatte, mit seiner All-in-Überzahlung verrechnet worden – und damit nicht vollständig oder gar nicht bei ihm angekommen. Über die Jahre hatte er laut Arbeitgeber zusätzlich noch mehrere freiwillige Gehaltserhöhungen bekommen. Beim Nachrechnen stellte der Niederösterreicher dann aber fest: Diese freiwilligen Erhöhungen lagen deutlich unter den kollektivvertraglichen Erhöhungen, daher wandte er sich an die AK-Experten.
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KV-Erhöhungen dürfen nur drei Jahre lang „aufgesaugt“ werden
Auch diese rechneten daraufhin nach. Und es zeigte sich: Laut Rechtsprechung dürfen kollektivvertragliche Erhöhungen nur in den ersten drei Jahren von der vereinbarten Überzahlung „aufgesaugt“ werden. Daher forderte man die offenen Entgeltdifferenzen beim Arbeitgeber ein. Und es ging um einen ganzen Batzen Geld. Die Forderung war nämlich erfolgreich, der Arbeitnehmer erhält nun nachträglich 22.000 Euro brutto nachbezahlt. Zusätzlich wurde auch sein laufendes Gehalt erhöht und künftige Erhöhungen werden berücksichtigt.