Nach Wespenstich: ÖGK-Brief trudelt bei Österreicherin ein
Wenige Tage nachdem sie von einer Wespe gestochen wurde und bei ihrem Hausarzt war, wurde einer Niederösterreicherin ein Fragebogen der ÖGK zugeschickt. In diesem wird nach dem "Täter" gefragt. Was es damit auf sich hat.
„Achtung! Wespe gesucht wegen Schadenersatzklage der ÖGK.“ So startete das Facebook-Posting eines Niederösterreichers. Seine Frau sei am 5. September von einer Wespe gestochen worden, einige Tage später musste sie (noch einmal) zum Hausarzt, „da noch einiges geschwollen war“, hieß es in dem Posting weiter. Zwei Tage Krankenstand waren laut Posting die Folge, dann konnte sie wieder ganz normal arbeiten. Aber: „Dann ist der Brief der ÖGK gekommen“, erklärte ihr Mann. In diesem hätte die ÖGK nach der verursachenden Person gefragt – also dem Täter. Dabei war dieser oder diese eine Wespe. Der Niederösterreicher hat sich daher auf die „Suche“ gemacht und via Facebook ironisch darum gebeten, dass sie sich freiwillig melden würde, „ansonsten muss ich Anzeige erstatten“. Wir haben nun bei der ÖGK nachgefragt, was in solchen Fällen zu tun hat und was es damit auf sich hat.
„ÖGK kann anhand der Meldung zunächst nicht wissen…“
Gegenüber 5 Minuten erklärt man: „Dass ein Fragebogen verschickt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass die ÖGK von einem Verschulden einer anderen Person ausgeht. Die Aussendung kann aber bereits aufgrund der übermittelten Diagnose automatisiert ausgelöst werden.“ Dass, wie in den Kommentaren unter dem Posting vermutet, ein solcher Fragebogen bei jedem Stich (egal ob Biene, Wespe oder Messer) automatisch ausgeschickt wird, sei allerdings nicht so. Die Aussendung würde „auf Grundlage der übermittelten Diagnose bzw. der entsprechenden Behandlungsdaten“ erfolgen. Und: „Die ÖGK kann anhand dieser Meldung, wenn nicht explizit ein Wespenstich gemeldet wurde, zunächst nicht wissen, ob tatsächlich ein Fremdverschulden vorliegt. Durch die Angaben der betroffenen Person wird das geklärt.“
Warum der ÖGK-Fragebogen kommt
Der Hintergrund des Fragebogens – es handelt sich um einen so genannten „Vorfallerhebungsbogen“ – sei jener, dass man in solchen Fällen prüfen müsse, ob ein Regressfall vorliegt. Heißt: Dass die für die Behandlung entstandenen Kosten von einem dafür verantwortlichen Dritten bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können.
Was Versicherte machen müssen, wenn der Brief kommt
Den Fragebogen kann man übrigens nicht einfach ignorieren, wie es seitens der ÖGK gegenüber 5 Minuten heißt: „Die Versicherten sind gesetzlich verpflichtet, der ÖGK die für diese Prüfung notwendigen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.“ Und das auch dann, „wenn von vornherein klar ist, dass keine andere Person für den Vorfall verantwortlich war“. Was könnte man im vorliegenden Fall aber genau machen? Auch darauf gibt es abschließend noch eine Antwort: „Im Fall eines Wespen- oder Bienenstichs kann beispielsweise angegeben werden, dass keine andere Person beteiligt war und der Stich durch ein Insekt verursacht wurde.“