Skip to content
/ ©Montage: Canva
Symbolfoto
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt einen Einkaufswagen sowie zwei Hände, die Euro-Banknoten halten.
Zwei Einzelhandelskauffrauen aus dem Bezirk Melk waren 44 Jahre lang in ihrem Betrieb beschäftigt, ehe sie gekündigt wurden. Bei der Endabrechnung bemerkten sie schließlich Ungereimtheiten bei ihrer Abfertigung.

Nach 44 Jahren gekündigt: Zwei Verkäuferinnen bekommen plötzlich 23.700 Euro

Nach 44 Jahren im selben Betrieb wurden zwei Einzelhandelskauffrauen aus dem Bezirk Melk gekündigt. Bei ihrer Abfertigung stimmte allerdings etwas nicht. Die AK schaltete sich ein - mit Erfolg.

von Anja Mandler
1 Minute Lesezeit(223 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Zwei Einzelhandelskauffrauen aus dem Bezirk Melk waren 44 Jahre lang in ihrem Betrieb beschäftigt, ehe sie gekündigt wurden. Bei der Endabrechnung bemerkten sie schließlich Ungereimtheiten bei ihrer Abfertigung. Wie die Arbeiterkammer Niederösterreich berichtet, ging es dabei um Ansprüche aus der sogenannten „Abfertigung alt“.

Geld lag auf Sparbüchern

Als der Betrieb der beiden Frauen übernommen worden war, wechselten sie laut AK in das System „Abfertigung neu“. Die bis dahin entstandenen Ansprüche aus der „Abfertigung alt“ wurden jeweils auf ein Sparbuch gelegt. Nach der Kündigung – Jahre später – tauchten in den Endabrechnungen der Frauen jedoch exakt jene Beträge auf, die damals auf die Sparbücher gelegt worden waren. Laut AK seien dabei weder die Lohnsteuer noch die zwischenzeitliche Gehaltsentwicklung entsprechend berücksichtigt worden. „Das ist, wie wenn du Geld auf der Bank hast und diese Summe nach 17 Jahren unverzinst wiederkriegst“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter Peter Reiter. „Wir haben den Fall geprüft und beim Dienstgeber interveniert.“

Insgesamt 23.700 Euro nachbezahlt

Die Intervention der Arbeiterkammer hatte Erfolg. Der Arbeitgeber zahlte den beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen laut AK insgesamt 23.700 Euro nach. Eine der Frauen erhielt demnach weitere 14.000 Euro, die zweite 9.700 Euro. Damit konnten die beiden Beschäftigten nach ihrer Kündigung ihre aus Sicht der AK noch offenen Ansprüche durchsetzen.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes