Traditionsbetrieb aus Oberösterreich ist insolvent: 56 Arbeitsplätze betroffen
Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) informiert, wurde über das Vermögen der Heson Metall- und Kunststofftechnik GmbH ein Konkursverfahren eröffnet. Die Verfahrenseröffnung erfolgte auf Eigenantrag.
Die Heson Metall- und Kunststofftechnik GmbH ist ein traditionsreiches oberösterreichisches Industrieunternehmen mit Sitz in Vorchdorf. Das Unternehmen ist seit Jahrzehnten im Bereich des Behälterbaus tätig und fertigt sowohl Serienprodukte als auch kundenindividuelle Lösungen aus Metall und Kunststoff. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über umfangreiche Gewerbeberechtigungen in den Bereichen Metall- und Kunststoffverarbeitung, Industrieanlagenbau, Rohrleitungsbau sowie Herstellung von Lager- und Transportbehältern.
Zu den Insolvenzgründen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigte das Unternehmen rund 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie der AKV informiert. Weiter heißt es in einer Aussendung: „Die Insolvenz ist insbesondere auf stark gestiegene Personal-, Energie- und Materialkosten sowie einen deutlichen Rückgang des Auftragseingangs zurückzuführen. Die erheblichen Kostensteigerungen konnten nicht ausreichend an die Kunden weitergegeben werden. Zusätzlich verschärfte ein Auftragseinbruch von rund 30 Prozent im ersten Halbjahr 2026 die wirtschaftliche Situation. Zwar konnte ein Großauftrag aus Kanada den Betrieb vorübergehend stützen, eine nachhaltige Fortführung des Unternehmens war jedoch nicht mehr sichergestellt.“
Fortführung unsicher
Laut AKV weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten von rund 1,44 Millionen Euro auf. Zusätzlich bestehen Abfertigungsrückstellungen von rund 1,2 Millionen Euro. Dem stehen offene Forderungen von rund 548.000 Euro gegenüber. Der im Insolvenzfall geschätzte Wert der Aktiva wird im Eigenantrag mit höchstens 360.000 Euro angegeben. „Ob eine Fortführung einzelner laufender Aufträge oder eine Verwertung des Unternehmens beziehungsweise einzelner Unternehmensbereiche möglich sein wird, bleibt Gegenstand der weiteren Prüfung durch den Masseverwalter“, so der AKV.