Nach Kitty nun Julius: Wieder blindes Katzenbaby gefunden
Nur wenige Tage nach Kitty wurde nahe dem Tierschutzhof Pfotenhilfe erneut ein blindes Babykätzchen gefunden. Der kleine Julius war auf der Straße unterwegs und dürfte nicht das letzte betroffene Tier sein.
Nur ein paar Tage liegen zwischen zwei Funden, die sprachlos machen. Unweit des Tierschutzhofs Pfotenhilfe in Oberösterreich war zunächst das blinde Katzenbaby Kitty auf der Straße herumgeirrt. Nun entdeckte eine Autolenkerin fast genau an derselben Stelle ein zweites blindes Babykätzchen. Sie brachte den kleinen Kater zur Pfotenhilfe und gab ihm den Namen Julius.
Auch Julius ist blind
Auch Julius trägt nach nur wenigen Lebenswochen bereits schwerste Folgen einer Erkrankung. Seine Augen wurden durch unbehandelte Infektionen so stark geschädigt, dass sie sich vollkommen zurückgebildet haben. Für den kleinen Kater ist die Welt dunkel geworden, noch bevor sein Leben richtig begonnen hat. „Auch dieser arme Bub, die Finderin hat ihn Julius genannt, ist nach nur wenigen Lebenswochen bereits völlig erblindet, weil durch unbehandelte Infektionen die Augen so stark geschädigt wurden, dass sie sich vollkommen zurückgebildet haben“, stellt Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler entsetzt fest.
Angst um weitere
Doch mit Julius wächst auch die Sorge, dass noch weitere Katzenbabys hilflos herumirren könnten. Denn zwei blinde Jungtiere innerhalb weniger Tage und an beinahe derselben Stelle werfen viele Fragen auf. Besonders groß ist die Angst um die Muttertiere. „Wir hoffen, dass nicht noch weitere kranke Kätzchen herumirren und dieses massive Tierleid sich fortsetzt. Aber wenn die Babys so schwer krank sind, wie geht es dann den Müttern? Diese müssen unter dem gefürchteten hochinfektiösen, schweren Katzenschnupfen leiden und so eine Infektion wird erfahrungsgemäß auf die Kinder übertragen!“
Anzeige erstattet
Die Pfotenhilfe hat mittlerweile Anzeige erstattet. Nach Angaben des Tierschutzhofs dürfte es sich um mehrfache Tierquälerei durch Vernachlässigung handeln. Dabei geht es nicht nur um direkt zugefügtes Leid, sondern auch um fehlende Pflege und unterlassene medizinische Behandlung. „Man kann Tiere aktiv aber auch passiv quälen, indem man die Pflichten eines Tierhalters durch Unterlassung von Pflege und medizinischer Behandlung verletzt. Auch in diesem Fall drohen den Tätern gemäß Tierschutzgesetz bis zu 15.000 Euro Strafe und nach dem Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe“, so Stadler abschließend.