Nach AK-Klage: Fünfjähriges Mädchen erhält höheres Pflegegeld
Die Mutter eines fünfjährigen Mädchens wehrte sich mit Hilfe der Arbeiterkammer gegen eine zu niedrige Pflegegeld-Einstufung. Das Gericht entschied nun auf Stufe 3.
Ein gerichtlicher Erfolg sorgt für Erleichterung bei einer Familie im Bezirk Gmunden (Oberösterreich): Weil das fünfjährige Mädchen an einem Entwicklungsrückstand mit Verdacht auf eine angeborene, unheilbare neurologische Störung leidet, benötigt es eine intensive Betreuung. Dennoch erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst nur die Pflegegeldstufe 2 an. Da der Mutter diese Einstufung zu niedrig vorkam, wandte sie sich an die regionale AK-Bezirksstelle, die den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht brachte.
Mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat
Ein im Gerichtsverfahren eingeholtes Gutachten gab der Mutter schließlich recht: Der tatsächliche Pflegebedarf des Kindes liegt bei mehr als 120 Stunden pro Monat. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied daraufhin, dass der Fünfjährigen rückwirkend die Pflegegeldstufe 3 zusteht. Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl sieht in dem Fall ein klares Signal und kritisiert die Praxis der Einstufungen: „Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um angemessene Einstufungen zu erzielen.“ Stangl rät allen Betroffenen, Bescheide bei Zweifeln umgehend prüfen zu lassen und das Beratungsangebot der AK-Bezirksstellen zu nutzen.