Pension mit 60 erkämpft: Österreicher muss jetzt weniger lang arbeiten
Ein Oberösterreicher arbeitet seit Jahrzehnten als Metzger - eine wahrlich harte und anstrengende Arbeit. Dass er mit 60 Jahren bereits in Pension gehen darf, musste er sich aber erkämpfen.
Der Grund dafür liegt bei der Arbeiterkammer (AK) darin, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seine Schwerarbeitszeiten nicht anerkannte. Damit hatte der Metzger keinen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension, mit der er nahezu abschlagsfrei bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand darf – sofern er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Diese haben wir euch in der folgenden Infobox aufgelistet.
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension in Österreich:
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Schwerarbeit geleistet
- 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb jener 240 Monate (20 Jahre) vor Pensionsantritt
- Insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft
- bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
- man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
- man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
- man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)
„Kaum bis zum Regelpensionsalter zu schaffen“
Der Metzger aus dem Bezirk Braunau muss tagtäglich bis zu 600 Kilo Fleisch heben und herumtragen, verarbeitet hunderte Kilo davon und zerlegt bis zu 15 Schweine pro Tag, erklärten die AK-Experten. Für sie ist klar: „Eine harte und anstrengende Arbeit, die kaum bis zum Regelpensionsalter von 65 Jahren zu schaffen ist.“ Daher hat der Oberösterreicher einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten bei der PVA gestellt, um frühzeitig Klarheit zu haben, ob er schon mit 60 Jahren in Pension gehen darf.
„PVA musste ihm 163 Monate als Schwerarbeit anrechnen“
Doch dann kam die überraschende Nachricht: Seine Arbeit wurde nicht als Schwerarbeit anerkannt. Das wollte der Mann so aber nicht stehen lassen, also wandte er sich an die AK-Bezirksstelle in Braunau. Diese reichte für ihn Klage gegen den Bescheid ein – und zwar mit Erfolg. „Ein gerichtlicher Gutachter stellte fest, dass die Tätigkeit des Metzgers sehr wohl als Schwerarbeit anzuerkennen ist. Die PVA musste ihm daher 163 Versicherungsmonate als Schwerarbeit anrechnen“, heißt es seitens der AK. Und das wiederum wird ausreichen, damit er mit 60 Jahren in Pension gehen kann.