Neu bei AMS und Pensionen: Wie es um den Zuverdienst 2026 bestellt ist
Beim Zuverdienst für viele Österreicher wird sich im kommenden Jahr so einiges ändern. Während die Geringfügigkeitsgrenze budgetbedingt gleich bleiben soll, schaut es bei Pensionisten und Arbeitslosen etwa ganz anders aus.
Beim Zuverdienst bleibt im kommenden Jahr in Österreich kaum ein Stein auf dem anderen. Während sich für Arbeitslose alles in eine für sie negative Richtung verändert, profitieren etwa Pensionisten von einem neuen Modell, dass es ihnen ab Jänner ermöglichen soll, etwas dazuzuverdienen und gleichzeitig einen Teil der Pension schon ausbezahlt zu bekommen.
Neue Regeln für Arbeitslose schränken Zuverdienst massiv ein
Bereits im April wurde es angekündigt, im Jänner ist es dann auch so weit. Für Arbeitslose werden nämlich neue Regeln eingeführt, die den geringfügigen Zuverdienst massiv einschränken sollen. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld soll man dann nämlich in den allermeisten Fällen nichts mehr dazuverdienen können. Die Maßnahme wird laut Regierung deshalb gesetzt, weil die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung „gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit oft eine rasche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme“ verzögern würde. Bestimmten Gruppen soll so der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Warst du schon mal arbeitslos?
Neue AMS-Regeln: Wer weiterhin geringfügig arbeiten darf
Es wird allerdings Ausnahmen von der neuen Geringfügigkeits-Regel geben. „Bestimmte am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen dürfen diese fortführen. Zu dieser Gruppe zählen ältere, kranke und behinderte Personen sowie Langzeitarbeitslose. Eine weitere Ausnahme besteht für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung bereits ununterbrochen mindestens 26 Wochen neben einer vollversicherten Beschäftigung ausgeübt haben“, so das Sozialministerium auf Nachfrage von 5 Minuten. Diese „Erlaubnis“ sei allerdings „teilweise auf 26 Wochen befristet“.
Wer trotz neuer Regelung beim AMS weiterhin geringfügig arbeiten darf:
- Personen, die mindestens 26 Wochen (ein halbes Jahr) lang neben ihrem vollversicherten Job einen geringfügigen Nebenjob hatten und diesen danach weiterführen.
- Personen, die seit mindestens 365 Tagen schon Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen haben, dürfen maximal 26 Wochen lang einem geringfügigen Job nachgehen.
- Langzeitarbeitslose Personen, die älter als 50 Jahre alt sind oder einen Behindertenstatus haben, können ohne Beschränkung einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
- Kommt man nach Krankheit oder Reha (mindestens 52 Wochen lang) wieder zurück ins Arbeitsleben, darf man für maximal 26 Wochen geringfügig arbeiten.
Teilpension bringt Zuverdienst-„Änderung“
Für Pensionisten soll sich zum aktuellen Stand der Dinge bei der Arbeit unter der Geringfügigkeitsgrenze (Anmerkung: 551,10 Euro im Jahr 2025 und 2026) nichts ändern. Sehr wohl eine Änderung könnte aber das Modell der Teilpension bringen. Bei diesem wird es ab kommendem Jahr möglich sein, sofern man bereits einen Anspruch auf Pension hat, die Arbeitszeit zu reduzieren und neben dem Geld aus der Arbeit auch schon einen Teil der Pension zu erhalten. Dabei muss die Arbeitszeit um mindestens 25 bzw. maximal 75 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig gibt es 25, 50 oder 75 Prozent des bisher erworbenen Pensionsanspruchs auf das Gehalt obendrauf.
Wie die Teilpension deine Pensionsauszahlung auffettet
ÖVP-Klubobmann August Wöginger gibt einen (weiteren) positiven Punkt dieser Art der Pension an. Er nimmt dabei das Beispiel eines 63-jährigen Mannes, der 4.000 Euro brutto verdient, her. Würde dieser seine Arbeitszeit etwa um die Hälfte reduzieren, könnte er monatlich so um 350 Euro mehr als etwa mit der Korridorpension bekommen, tritt er mit 65 Jahren schließlich die Pension an, sei diese ebenfalls höher – und zwar um ganze 130 Euro netto, so Wöginger. Alle Infos zur Teilpension findet ihr auch hier: Jetzt fix: Teilpension in Österreich kommt – was das für dich bedeutet. Nicht gänzlich überzeugt und zufrieden zeigt sich die Arbeiterkammer (AK). Sie sieht bei dieser Pensionsvariante nämlich „drohende Steuernachzahlungen“ über den Steuerausgleich. Mehr dazu hier: Jedes Jahr: Mit Teilpension droht Pensionisten eine Nachzahlung.
Beispiele, wie die Teilpension wirken könnte:
- Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert: 25 Prozent des am Pensionskonto angesparten Betrags zusätzlich
- Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent reduziert: 50 Prozent der bisherigen Gutschrift extra
- Arbeitszeit um 61 bis 75 Prozent reduziert: 75 Prozent des erworbenen Anspruchs extra
Beispiel 1: Eine 63 Jahre alte Person geht in Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Bisher hat sich eine Gutschrift von 3.000 Euro auf dem Konto monatlich ergeben. Reduziert dieser jemand nun die Arbeitszeit um die Hälfte, wird die Hälfte des Pensionskontos geschlossen und er bekommt 1.500 Euro minus dem Abschlag von 10,2 Prozent (5,1 Prozent pro Jahr). Macht 1.347 Euro als Teilpension zusätzlich zum Gehalt dazu.
Beispiel 2: Eine 61-jährige Person hat Anspruch auf die Schwerarbeitspension und sich bisher eine Gutschrift von 2.800 Euro am Konto erarbeitet. Nun möchte er oder sie die Arbeitszeit um 75 Prozent reduzieren, von den 2.800 Euro bekommt die Person also 75 Prozent monatlich ausbezahlt. Minus der Abschläge (vier Mal 1,8 Prozent) macht das eine zusätzliche monatliche Auszahlung zum Gehalt von knapp 1.950 Euro.
Gehen diese Personen dann irgendwann tatsächlich in Pension, setzt sich der Ruhestandsbezug aus dem eingefrorenen Teil plus jenem Teil der durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.
Was Pensionisten in Österreich so erwartet
Über Pensionen wird in den vergangenen Wochen und Monaten allgemein immer wieder diskutiert. Erst war es die Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge, mittlerweile ist es die Deckelung der Pensionserhöhung. Was die Ältesten in Österreich noch so erwartet, erfahrt ihr hier: Pensionen in Österreich: Kürzungen, Reformen und was noch so geplant ist.