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/ ©APA/dpa
Der Wolf wurde im Bezirk Zwettl erlegt

Nach Angriffen auf Herde: Erstmals Wolfsabschuss in Niederösterreich

Nachdem ein Wolf sich im niederösterreichischen Bezirk Zwettl an eine Herde angenähert und bedroht hat, ist dieser am Mittwoch erschossen worden.

von APA
2 Minuten Lesezeit(369 Wörter)

Im Bezirk Zwettl ist erstmals in Niederösterreich ein Wolfsabschuss erfolgt. Sachgerecht geschützte Nutztiere seien zuvor angegriffen, verletzt und gerissen worden, hieß es seitens des Landes. Nachdem sich erneut ein Wolf an dieselbe Herde angenähert und diese bedroht hatte, wurde das Tier am Mittwoch von einem Jäger getötet. Betont wurde die Verordnungskonformität des Abschusses. Eine Begutachtung durch Sachverständige des Landes sei zudem umgehend durchgeführt worden.

Abschuss wurde innerhalb der Frist gemeldet

Die angegriffene Nutztierherde sei mit einem höheren Zaun als in der Wolfsverordnung vorgesehen gesichert gewesen. Angebracht worden sei zudem ein Untergrabschutz. Nach einem ersten Angriff habe sich der in der Folge abgeschossene Wolf erneut unter 100 Meter an die Herde angenähert. Der Abschuss sei im Einklang mit der entsprechenden Verordnung durchgeführt und dem Land innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet worden. „Die niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich Problemwölfe an Siedlungen an oder bedrohen und töten durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt und entnommen werden“, hielt Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) fest.

Neue Wolfsverordnung in Niederösterreich gilt seit April 2023

Grundsätzlich in Kraft ist die sogenannte neue Wolfsverordnung in Niederösterreich seit April 2023. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird seitdem nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen zur Folge haben können. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist das „unerwünschtes Verhalten“, bei Abschüssen „problematisches Verhalten“ des Wolfes. Jede Maßnahme ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.

Wolfsverordnung wurde adaptiert

Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren – 2025 gab es in Niederösterreich bisher 48 Fälle – wurden Ende des Vorjahres bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist seitdem der nun zur Anwendung gekommene spezielle Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen zwei Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss möglich. (APA/Red, 3.10.25)

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